Wettstein Felix · Nationalrat · 2024-12-11
Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2024-12-11
Wortprotokoll
Ich habe in diesem Block drei Minderheiten zu vertreten und deren Anträge zu erläutern.
Der erste Minderheitsantrag betrifft den Sach- und Betriebsaufwand des EDI. Mein Antrag lautet, beim Entwurf des Bundesrates und bei unserer bisherigen Haltung zu bleiben. Die Kürzung um 7 Millionen Franken wurde im Ständerat im Rahmen eines Pakets eingebracht. Sie wurde im Ständerat nicht separat diskutiert. Es gibt auch keinen Hinweis im Bundesbeschluss Ib, also in Teil C der Fahne, was denn um 7 Millionen Franken günstiger zu haben sein soll. Auch in unserer Kommission führten wir zu diesem Punkt keine inhaltliche Diskussion. Ich erinnere Sie daran: Es gibt ja Querschnittkürzungen; die einen sind schon beschlossen, die anderen stehen heute noch auf der Liste des zu Beschliessenden. Darunter sind solche, die eben nicht auf null gesetzt sind, sondern bei denen es höchstens darum geht, ob es noch ärger oder nicht ganz so arg kommt. Wenn wir hier, spezifisch beim EDI, im Sach- und Betriebsaufwand auch noch kürzen, dann sieht es wieder einmal so aus, als wollten wir denselben Franken zweimal kürzen.
Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft den Funktionsaufwand des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Es geht um die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit beim Vieh. Auch hier: Bleiben wir bei unserer Entscheidung von letzter Woche und beim Entwurf des Bundesrates. Diese zusätzlichen 10 Millionen Franken hat der Ständerat kurzfristig eingebracht. Es trifft zu, dass diese Viehkrankheit zunimmt. Aber es handelt sich um eine kantonale Aufgabe, darum können wir das nicht - und schon gar nicht unvorbereitet - zu einer Bundesaufgabe und zu einer Bundeszuständigkeit machen.
Mein dritter Minderheitsantrag betrifft die Querschnittkürzung beim Sach- und Betriebsaufwand des UVEK. Hier empfehle ich, dem Ständerat zu folgen. Wir haben ja bereits letzte Woche beschlossen, den Sach- und Betriebsaufwand um 35 Millionen Franken zu kürzen. Dieser Beschluss wurde im Ständerat bestätigt, er gilt nun in beiden Räten. Auch hier wird ganz offensichtlich der Versuch gemacht, denselben Franken zweimal einzusparen. "Sach- und Betriebsaufwand" ist ein Oberbegriff. Zu dieser Kategorie gehört z.[NB]B. der Bereich Beratungen und externe Dienstleistungen, den wir eben bereits gekürzt haben. Ein anderer Teil dieses Bereichs sind die Informatikkosten. Wenn man diese beschneiden will, soll man es bitte schön sagen. Dann gibt es unverrückbare Kosten wie z.[NB]B. Zinslasten oder Mietkosten. Es kann nicht ernsthaft Ihre Absicht sein, da zu kürzen. Das würde Nachtragskredite nach sich ziehen.
Der Ständerat hat richtig erkannt, dass man da keine Überlagerung verursachen sollte, deswegen will er nicht zusätzlich beim Oberbegriff kürzen. Ich möchte Sie bitten, ihm zu folgen.