Würth Benedikt · Ständerat · 2024-12-11
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-11
Wortprotokoll
Konsequenterweise musste die Kommission auch die ganze Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen in der Landwirtschaft anpassen. Wir haben dort eine Sondersituation, indem der Bundesgesetzgeber für eine Branche die ganze Ordnung relativ detailliert regelt. Das bedeutet auch, dass wir im Gesetz einen Beitragssatz haben, dies im Unterschied zu den übrigen Branchen, für die die Kantone bzw. die Ausgleichskassen zuständig sind.
Dieser Erhöhung um 0,18 Prozentpunkte - von 2,0 auf 2,18 Prozent - liegt eine Kalkulation zugrunde. Im Grunde genommen müsste man diese ohnehin anpassen, denn wie ich Ihnen beim Eintreten gesagt habe, gehen wir grosso modo von 0,17 Prozent aus und nicht mehr von 0,18 Prozent. Die Kalkulation bei der Landwirtschaft hat die Kommission im Prinzip eins zu eins von der Kalkulation in den übrigen Branchen übernommen. Sie ist auch davon ausgegangen, dass die Betreuungsleistungen in der Landwirtschaft gleich wie bei den übrigen Branchen sind. Ich nehme an, Herr Fässler wird noch auf diesen Umstand zu sprechen kommen. Wir haben in diesem Zusammenhang den Einzelantrag heute Morgen auch in der Kommission kurz diskutiert. Die Kommission hat ein gewisses Verständnis für den Einzelantrag Fässler Daniel, es gibt aber auch kontroverse oder andere Meinungen. Finanziell fällt es nicht ins Gewicht, das darf ich sagen. Die Lösung der Kommission würde den Bund 4 Millionen Franken kosten und die Lösung von Kollege Fässler 5 Millionen Franken - dies bereits als Vorwegnahme des Einzelantrages Fässler Daniel.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dem Einzelantrag zuzustimmen, auch wenn es kontroverse Meinungen dazu gegeben hat.