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Burkart Thierry · Ständerat · 2024-12-12

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-12

Wortprotokoll

Ich bin zur Funktion des Berichterstatters gekommen wie die Jungfrau zum Kinde, aber das soll in der Adventszeit ja durchaus vorkommen. Es ist dem Umstand geschuldet, dass Kollege Hannes Germann leider erkrankt ist. Ich habe gestern noch mit ihm telefoniert, es geht ihm etwas besser, aber er ist leider noch nicht arbeits- und einsatzfähig. Sie erlauben mir sicher, ihm an dieser Stelle im Namen unseres Rates die besten Genesungswünsche zu schicken. Er meinte, vielleicht höre er sich die Debatte an.

Aber nun zur Sache: Die letzte Totalrevision des Zollgesetzes fand im Jahr 2005 statt. Seither hat sich im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehr vieles verändert. Das ist dem Umstand geschuldet, dass die Anzahl Grenzgänger massiv zugenommen hat; es ist dem Umstand der zunehmenden Migration ganz allgemein geschuldet; vor allem ist es natürlich auch der enormen Zunahme des Online-Handels geschuldet. Jeden Tag überqueren rund 2,2 Millionen Personen, 1,1 Millionen Fahrzeuge und 21[NB]000 LKW die Schweizer Grenze. Das sind die Zahlen von 2021, so wie man sie der Botschaft auf Seite 8 entnehmen kann. Ich gehe davon aus, dass die Zahlen seither noch einmal zugenommen haben.

Erlauben Sie mir, aus dieser Botschaft noch ein paar weitere Zahlen zu nennen. Sie machen auf eindrückliche Art und Weise die Notwendigkeit dieser Reform greifbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZG verzeichnen pro Tag, neben 64,4 Millionen Franken Einnahmen für den Bund: 91 gefälschte Produkte, 70 zur Fahndung oder zur Verhaftung ausgeschriebene Personen, 4 gefälschte Ausweise, 12 verbotene Waffen, 2,6 Kilogramm Drogen, 51 rechtswidrige Aufenthalte, 30 Sendungen mit Medikamenten oder Dopingpräparaten, 34 mangelhafte Lastwagen. Das verdeutlicht, dass effiziente und effektive Grenzprozesse, die einen einfachen und raschen Grenzübertritt ermöglichen, immer wichtiger werden. Aufwendige Kontrollen und Prozesse, die zu Wartezeiten führen, werden als störend empfunden.

Zahlreiche parlamentarische Vorstösse haben daher einfachere Verfahren und benutzerfreundliche Lösungen gefordert. Dies führte zur Initialisierung des Digitalisierungs- und Transformationsprogrammes Dazit, für das das Parlament mit dem Bundesbeschluss vom 12.[NB]September 2017 einen Gesamtkredit von knapp 400 Millionen Franken gesprochen hat.

Zudem hat die Sicherheitsfunktion der Zollbehörden an Bedeutung gewonnen, so beispielsweise die Gewährleistung der Sicherheit in der internationalen Lieferkette. Der Vollzug der nicht abgaberechtlichen Erlasse gewinnt zunehmend an Bedeutung, beispielsweise aufgrund des boomenden Online-Handels, über den auch illegale Waren in die Schweiz gelangen. Aus diesen Gründen ist es unerlässlich, dass sich das BAZG den zukünftigen Herausforderungen stellt, um seine Aufgaben auch in Zukunft sach- und zeitgerecht sowie effizient erfüllen zu können.

Eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Rechtsgrundlagen ist daher nötig. Erforderlich ist zunächst, und das ist das Ziel der vorliegenden Revision, die Schaffung eines Rahmengesetzes, welches zusammenführt, was im Aufgabenbereich des BAZG materiell und formell vereinheitlicht werden soll. Neu gibt es ein BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, kurz BAZG-VG genannt. Ferner wird das heutige Zollgesetz einer Totalrevision unterzogen und auf einen reinen Abgabenerlass reduziert; neu heisst es dann Zollabgabengesetz. Bei diesem Gesetz verbleiben gewisse materielle Punkte. Mit der Schaffung des Rahmengesetzes und der Totalrevision des Zollgesetzes ändern zahlreiche andere damit verbundene Erlasse, nämlich deren 57. Mit diesen umfassenden Gesetzesänderungen sollen verschiedene Ziele[NB]erreicht[NB]werden.[NB]Ich[NB]verzichte hier auf ihre Nennung und verweise bei dieser Gelegenheit auf die Seiten 10 und 11 der Botschaft.

Die Fahne umfasst 501 Seiten. Wir dürfen davon ausgehen, dass es sich, zumindest gemessen an der Seitenzahl, wahrscheinlich um eine der umfassendsten Gesetzesrevisionen dieses Hauses handelt, wenn nicht sogar um die umfassendste. Vielleicht ist es diesem oder auch anderen Umständen geschuldet, dass die Erarbeitung bzw. der ganze Prozess dieses Gesetzes bereits im Vorfeld mit Nebengeräuschen verbunden war.

Sie haben es vielleicht gesehen: Die Botschaft datiert vom 24.[NB]August 2022. Schon in Zusammenhang mit der Vernehmlassung, aber dann auch mit der Botschaft gab es einige Beanstandungen. Dieses erste Nebengeräusch war insbesondere der Zusammenlegung von Zoll und Grenzwachtkorps geschuldet. Die GPK dieses Rates nahm sich dieses Umstands an und verfasste einen entsprechenden Bericht, und die Personalverbände meldeten sich lautstark zu diesem Thema.

Beim zweiten Nebengeräusch handelte es sich insbesondere um die Bedenken der Kantone. Die sich damals neu im Amt befindende Bundesrätin Karin Keller-Sutter setzte daraufhin eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des ehemaligen Aargauer Regierungsrates Urs Hofmann ein. Die Bedenken der Kantone betrafen insbesondere den Föderalismus, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, aber auch ganz konkret die Zuständigkeit in Zusammenhang mit der inneren Sicherheit und die Frage von polizeilichen Aufgaben.

Für ein drittes Nebengeräusch sorgte dann im Verlauf des Prozesses ein Bericht des Bundesamtes für Justiz, der bezweifelte, dass für das Gesetz eine genügende Verfassungsgrundlage bestehe. Zu einem vierten Nebengeräusch kam es,[NB]als[NB]sich[NB]der[NB]Edöb[NB]zu[NB]Wort[NB]meldete,[NB]ebenfalls[NB]sehr kritisch.

Diese Nebengeräusche führten dazu, dass die vorberatende Kommission des Nationalrates ursprünglich zwar Eintreten beantragte, aber einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat zur Überarbeitung stellte. Der Nationalrat entschied dann jedoch anders. Er beschloss, die Beratungen durchzuführen, woraufhin wiederum die WAK-N die Arbeit aufnahm. In diesem Zusammenhang führte sie verschiedene Anhörungen durch, unter anderem bezüglich der von mir genannten vier Nebengeräusche, und nahm aufgrund der entsprechenden Rückmeldungen zahlreiche Verbesserungen vor. Unter anderem flossen verschiedene Änderungsvorschläge der Arbeitsgruppe Hofmann in die Beratungen der WAK-N ein. Auch die Bedenken des Bundesamtes für Justiz wurden aufgenommen. Der Nationalrat hat der Vorlage schliesslich am 6.[NB]März 2024 mit 112 zu 62 Stimmen bei 8 Enthaltungen zugestimmt. [PAGE 1243]

Ihre vorberatende Kommission, die WAK-S, hat die Beratungen in diesem Jahr aufgenommen und sich an insgesamt fünf Sitzungen mit der Thematik befasst. Zuerst wurden noch einmal Anhörungen durchgeführt, und zwar mit einer Delegation der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und einer Delegation der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz. Dabei wollten wir uns vergewissern, dass mit der Fassung des Nationalrates den Bedenken der Kantone im Zusammenhang mit der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in Bezug auf die innere Sicherheit Rechnung getragen wird. An der zweiten Sitzung gab es dann weitere Anhörungen mit Verbänden, und zwar in Bezug auf[NB]die[NB]Warenanmeldung und -deklaration und im Zusammenhang mit dem Risiko von Fälschungen, Schmuggel und so weiter.

Die WAK-S unterbreitet Ihnen mehrere Anpassungen an den Änderungen des Nationalrates. Diese Anpassungen sind auf die Anliegen der Arbeitsgruppe Hofmann und der Branche zurückzuführen. Hier will man doch in einigen Punkten wieder auf den Entwurf des Bundesrates zurückgehen; ich verweise auf die Artikel 6, 13, 14, 15, 17 und[NB]18. Es wurden auch zusätzliche Abklärungen vorgenommen - ich werde bei den einzelnen Bestimmungen darauf zurückkommen - und damit an verschiedenen Orten weitere Differenzen zum Nationalrat geschaffen.

Aufgrund der eher langen Beratungsdauer - ich habe es vorhin gesagt, die Botschaft stammt aus dem Jahr 2022 - ist nun auch noch der Umstand dazugekommen, dass mehrere Artikel auf Gesetze Bezug nehmen, die in der Zwischenzeit durch Parlamentsbeschlüsse wieder geändert wurden. Das muss in der nun vorliegenden Fassung Ihrer vorberatenden Kommission ebenfalls berücksichtigt werden; ich werde aber auch hierauf zurückkommen.

Abschliessend: Es war eine lange Debatte, es waren intensive Diskussionen in der Kommission, aber gemäss Auffassung der Kommission sind wir beschlussreif. Die Kommission ist daher auch einstimmig darauf eingetreten und beantragt dem Rat, ebenfalls darauf einzutreten. Die einzelnen Punkte, die es noch zu diskutieren gibt, sind zahlreich. Wir werden in der Detailberatung darauf eingehen können.