Würth Benedikt · Ständerat · 2024-12-16
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-16
Wortprotokoll
Das kommt jetzt etwas überraschend, aber ich bin einigermassen vorbereitet. Kollege Chiesa hat mir gesagt, dass er mutmasslich abwesend sein wird. Er ist zwar noch da, aber ich mache die Berichterstattung trotzdem.
Wir sind in der Differenzbereinigung. Wir haben aktuell ein Problem mit der Parallelität zum Budget; Sie kennen die Diskussionen, die dort um die Ausstattung der Voranschlagskredite stattfinden. Gleichzeitig reden wir hier über sogenannte Verpflichtungskredite, welche also ein mehrjähriges Betreffnis berühren und nach dem Finanzhaushaltgesetz Höchstbeträge darstellen.
Wir haben vom Beschluss des Nationalrates Kenntnis genommen; er nimmt bei der Vorlage 2 nochmals Korrekturen vor. Dort ist Folgendes passiert: Der Beschluss zur Ausgabenbremse ist nicht gefasst und das qualifizierte Mehr [PAGE 1246] nicht erreicht worden. Der Nationalrat hat dann bei diesem Bundesbeschluss über die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe in den Jahren 2025-2028 Kürzungen vorgenommen.
Sie wissen, dass die internationale Zusammenarbeit (IZA) aus zwei weiteren Vorlagen besteht, namentlich aus dem Bundesbeschluss über die Finanzierung der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit in den Jahren 2025-2028 und dem Bundesbeschluss über die Finanzierung von Massnahmen zur Friedensförderung und zur Stärkung der Menschenrechte in den Jahren 2025-2028. Diese beiden Bundesbeschlüsse sind beschlossen. Dort haben wir keine Differenzen mehr.
Der Nationalrat wollte im Prinzip 351 Millionen Franken einsparen. Wie kommt er auf diese Zahl? Das ist der Betrag, der von der Gruppe Gaillard kumuliert über die Jahre 2025 bis 2028 zur Einsparung empfohlen wird. Die Empfehlung der Gruppe Gaillard ist aber so angelegt, dass alle Positionen der IZA davon betroffen sind und nicht nur dieser Bundesbeschluss. Das ist eine weitere Komplexität, die uns hier vom Nationalrat serviert wird.
Nun, wie ist Ihre Kommission damit umgegangen? Wir haben gesagt, dass wir bei Absatz 2 Buchstabe a, Verpflichtungskredit Entwicklungszusammenarbeit, dem Nationalrat folgen. Das haben wir mit 8 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen entschieden. Das heisst also, dass wir die Position dort um 151 Millionen Franken kürzen.
In Absatz 2 Litera c hat der Nationalrat die zum Zielbetrag von 351 Millionen Franken noch fehlenden 200 Millionen Franken korrigiert. Er hat dort die Ukraine-Hilfe oder den Verpflichtungskredit "Ukraine und Region" von 1,5 Milliarden auf 1,3 Milliarden Franken gekürzt.
Der Nationalrat hat noch einen weiteren Schritt gemacht. Er hat bei diesen 1,3 Milliarden Franken nochmals triagiert, indem er gesagt hat: Die 500 Millionen Franken für die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor bleiben unangetastet, wir reduzieren nur den übrigen Teil dieser 1,5 Milliarden Franken. Diese Operation des Nationalrates hat Ihre Kommission abgewiesen. Wir sind der Meinung, dass beides nicht sinnvoll ist, erstens diese Triagierung und zweitens die Reduktion. Wieso ist die Triagierung nicht zielführend? Ihre Kommission hat sich intensiv mit der Frage der künftigen Ukraine-Hilfe auseinandergesetzt. Wir haben Ende August seitens des Departementes auch einen Zusatzbericht darüber erhalten, wie diese Ukraine-Hilfe strategisch ausgerichtet werden soll.
In diesem Zusatzbericht zur IZA hat der Bundesrat dargelegt, was er bis 2036 beabsichtigt. Hier geht es konkret um eine Zahl von 5 Milliarden Franken. Sie haben diese Zahl auch schon in der Presse gelesen. Beim Beschluss zur IZA 2025-2028 sind ja bekanntlich diese 1,5 Milliarden Franken konkret beantragt. In diesem Zusatzbericht, das ist wichtig, hat der Bundesrat auch aufgezeigt, wie diese Zusammenarbeit mit dem Privatsektor zu etablieren sei. Er hat beispielsweise Kriterien formuliert, die relevant sind, damit diese Kooperation mit dem Privatsektor überhaupt zustande kommt. Ich erwähne vier Kriterien, die hier massgebend sind:
1.[NB]Nur Schweizer Unternehmen, die schon in der Ukraine tätig sind, können von dieser Kooperation profitieren.
2.[NB]Es muss ein explizites Bedürfnis der Ukraine vorliegen.
3.[NB]Die Schweizer Unternehmen müssen ein spezielles Produkt oder eine spezielle Dienstleistung liefern.
4.[NB]Die Tätigkeiten der Schweizer Unternehmen dienen dem öffentlichen Interesse in der Ukraine, und die Unternehmen leisten einen konkreten Gegenwert im Sinne der Entwicklung des Wiederaufbaus der Ukraine.
Wieso erwähne ich das? All das muss jetzt auch in eine gesetzliche Basis übergeführt werden. Darum hat Ihre Kommission auch mittels Motion - im Nationalrat wurde übrigens eine gleichlautende Motion eingereicht - den Bundesrat damit beauftragt, uns im Laufe des nächsten Jahres ein entsprechendes Gesetz vorzulegen. Anhand dieses Gesetzes werden wir dann diese materiellen Kriterien diskutieren und entscheiden. Dann werden wir wahrscheinlich auch nochmals über das Geld reden müssen.
Aber sich zur IZA bereits zum jetzigen Zeitpunkt konzeptionell und finanziell festzulegen, das erachtet Ihre Kommission nicht als sachgerecht. Darum beantragen wir Ihnen hier Festhalten.
Die letzten drei Absätze von Artikel 1 - die Absätze 8, 9 und 10 - haben wir bereinigt, hier bestehen keine Differenzen mehr. Ich bitte Sie, hier der Kommission zu folgen.
Noch ein Wort zu Artikel 1 Absatz 2a: Ich habe es erwähnt, wir haben hier ein Problem mit der Parallelität der Beratungen des Budgets und jener der Strategie der internationalen Zusammenarbeit; gleichzeitig haben wir die Situation, dass zwei von drei IZA-Bundesbeschlüssen schon beschlossen sind, dass also keine Differenzen mehr bestehen. Deshalb hat Ihre Kommission Absatz 2a eingefügt: "Der Bundesrat wird ermächtigt, Kreditverschiebungen zwischen den nachfolgenden Verpflichtungskrediten vorzunehmen." Die Überlegung dabei ist, dass wir dem Bundesrat aufgrund dieser schwierigen Beschlusslage Spielraum geben wollen, damit er die Mittelzuteilung sachgerecht vornehmen kann und im Bundesbeschluss die entsprechende Grundlage dazu hat. Das ist dem Umstand geschuldet, dass Beschlüsse teils schon bereinigt sind und ein Beschluss eben noch offen ist. Das hat die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Ich bitte Sie, auch hier Ihrer Kommission Folge zu leisten.