Stocker Simon · Ständerat · 2024-12-16
Stocker Simon · Ständerat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-16
Wortprotokoll
Zum Abschluss doch noch ein paar Gedanken von mir: Die Eisen-, die Stahl- und die Leichtmetallindustrie sind in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, das haben wir gehört. Der drohende Konkurs würde nicht nur Unternehmen und Arbeitnehmende betreffen, sondern eine ganze Industrie. Ein Zusammenbruch der ganzen Industrie wäre um ein Vielfaches teurer, um das nochmals zu betonen, weil sich die Unternehmen dann gar nicht mehr an den Netzkosten beteiligen würden. Wir sprechen von etwa 160 Millionen Franken in vier Jahren bei einem hundertprozentigen Ausfall in diesen vier Jahren anstelle der nun vorgesehenen stufenweisen Entlastungen.
Wir wissen auch, dass ein Konkurs der besagten Industrie eine unökologische und schwierige Versorgungssituation hervorrufen würde. Für mich sind die Industrie und die Unternehmen "too big to fail", man könnte es auch so ausdrücken. Wir verabschieden heute eine vorübergehende gesetzliche Anpassung zur Unterstützung einer Industrie, die von strategischer Bedeutung ist. Diese fusst auf unserer Verfassung. Einige Verfassungsartikel haben wir schon gehört: Artikel 89 zur Energiepolitik, Artikel 102 zur Versorgungssicherheit und Artikel 103 zur Strukturpolitik.
Es besteht in diesem Rat nicht immer Einigkeit über die Verfassungsmässigkeit. Nehmen wir zwei aktuelle Beispiele. Vor einer Woche hatten wir eine Debatte in diesem Rat. Es ging dabei um die ausserfamiliäre Kinderbetreuung. Kollege Stark beispielsweise hat die Verfassungsgrundlage in Abrede gestellt; das ist sein gutes Recht. Er hat dann auch das vorliegende Gutachten bezweifelt, das in Auftrag gegeben worden ist, und ihm Wohlwollen vorgeworfen; auch das ist sein gutes Recht. Kollegin Gmür-Schönenberger hat Artikel 116 der Bundesverfassung zitiert, den ich jetzt nicht wiederhole, und kurz und trocken festgehalten, dass genau das heute getan werde. Und der Rat hat mit Mehrheitsbeschluss was gemacht? Er hat diesem Gesetz zugestimmt. Er hat im Nachhinein den Programmartikel wieder gestrichen, aber er hat die Verfassungsmässigkeit unserer Gesetzesvorlage bejaht. Oder nehmen Sie ein anderes Gutachten, das zurzeit vorliegt, nämlich zur Frage, ob es eine obligatorische Volksabstimmung zu den EU-Verträgen braucht. Das Bundesamt für Justiz kam zum Schluss, nein, es brauche vermutlich keine obligatorische Volksabstimmung. Der Aufschrei, das wissen Sie auch, war relativ gross.
Was ich damit sagen will: Mit dem vorliegenden Gesetz stellt der Bund in einer schweren Mangellage die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern sicher. So sieht es die Verfassung vor, und genau das tun wir jetzt. Sie können das als ordnungspolitischen Sündenfall bezeichnen, aber Sie können uns nicht vorwerfen, dass wir die Verfassung nicht einhalten.
Ich rate Ihnen, auf diese Vorlage, auf dieses Gesetz einzutreten und ihm dann auch entsprechend zuzustimmen.