Frick Bruno · Ständerat · 2003-06-04
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Bevor wir die beiden Bundesbeschlüsse im Detail beraten, gestatten Sie mir fünf einleitende Bemerkungen:
1. Die Zusammenhänge zwischen der AHV- und der Pensionskassengesetzrevision: Unser Rat und unsere Kommission liessen sich bisher von folgenden drei Grundsätzen leiten, welche wir auch in der Differenzbereinigung einhalten wollen. Zum Ersten wollen wir mit diesen Revisionen unsere Sozialwerke langfristig gesund erhalten. Zum Zweiten wollen wir neue Aufgaben und neue Leistungen nur dort einführen, wo sie tatsächlich wirksam sind. Zum Dritten haben wir uns immer für eine Gesamtbetrachtung von AHV- und Pensionskassengesetz ausgesprochen. Das führt dann in der Detailberatung im Wesentlichen dazu, dass ein direkter Konnex zwischen den 400 Millionen Franken für die Frühpensionierung, welche zusätzlich und neu jährlich ausbezahlt werden sollen, und der Eintrittsschwelle beim Pensionskassengesetz besteht. Ich bitte Sie, das im Auge zu behalten.
2. Die langfristige Finanzierung der AHV und die finanziellen Auswirkungen der AHV-Revision: Wir haben Ihnen zwei Blätter zugestellt, auf welchen Sie die Auswirkungen der Revision und den langfristigen AHV-Haushalt sehen. Wenn Sie der Kommission folgen, gestalten wir künftig den AHV-Haushalt jährlich um 1,038 Milliarden Franken besser als heute. Wir kommen damit dem ursprünglichen Ziel des Bundesrates von 1,329 Milliarden nahe und sind ihm wesentlich näher als der Nationalrat, welcher gesamthaft nur eine Verbesserung um 397 Millionen Franken erreicht. Der Grund, weshalb wir weniger Einsparungen erzielen als der Bundesrat, ist der, dass wir bei den Witwenrenten viel weniger Einschränkungen beschlossen haben.
3. Die langfristige Finanzperspektive: Sie ersehen aus dem Blatt in Querformat, AHV-Finanzhaushalt mit der 11. AHV-Revision, dass unsere AHV - wenn wir 1 Prozent Mehrwertsteuer bewilligen - bis mindestens zum Jahr 2015 einwandfrei gesichert ist. Bei guter Wirtschaftslage ist sie dies bis etwa 2018/19. Die massgebende Zahl ersehen Sie in der Kolonne ganz rechts, nämlich das Kapitalkonto der AHV, sprich: der Ausgleichsfonds der AHV, welcher mindestens 70 Prozent eines Jahresumsatzes betragen soll. Er sinkt erst ab dem Jahr 2018 erheblich unter die vorgeschriebenen 70 Prozent.
Bei guter Wirtschaftslage - diese spiegelt sich in der Mehrwertsteuer - wird die AHV-Rechnung eine gute sein, mindestens bis ins Jahr 2018, aber ohne Zweifel auch bei mässiger Wirtschaftslage, mindestens bis ins Jahr 2015. Ich bitte Sie, sich das vor Augen zu halten. Das ist die entscheidende Botschaft: Mit der 11. AHV-Revision sichern wir die AHV mindestens bis ins Jahr 2015 - jegliche Aufregung ist unnötig.
4. Nach Abschluss der Beratungen in der Kommission haben Sie, Herr Bundespräsident Couchepin, Ihre Vorstellungen von einer langfristigen AHV-Sanierung für die Jahre 2020 bis 2025 geäussert. Die Kommission selber wurde nicht informiert. Wer sich aktiv um Nachrichtenbeschaffung bemühte, der konnte von Journalisten die Unterlagen beziehen; von Ihnen haben wir sie leider nicht zeitgerecht erhalten. Ich bedaure das. Ich äussere mich daher im eigenen Namen, als Kommissionspräsident. Ich kann mich nicht für die Kommission äussern, weil die Information in der Öffentlichkeit ja erst nachher stattfand.
Die Probleme, die Sie dargestellt haben, Herr Bundespräsident Couchepin, sind langfristig und betreffen die Jahre 2020 bis 2025. Dass diese Probleme bestehen und sich die Frage stellt, welche Lösungsmöglichkeiten gegeben sind, ist nicht neu. Das ist eigentlich alles schon diskutiert worden. Trotzdem hat die Art der Information der Öffentlichkeit durch die Medien irritiert und, so meine ich, für unnötige Unruhe gesorgt. Ich füge fünf Punkte an:
Erstens haben die Äusserungen, die in der Öffentlichkeit gemacht wurden, lediglich ein Szenario betroffen, nämlich die Erhöhung des Rentenalters in zwei Etappen. Andere Szenarien sind völlig untergegangen - daher die öffentliche Aufregung.
Zweitens befinden wir uns vor Abschluss der 11. AHV-Revision. Die Äusserung über langfristige Perspektiven der Jahre 2020 bis 2025 im Rahmen der 11. AHV-Revision hat zu einer Vermischung geführt; insbesondere die Öffentlichkeit war nicht mehr in der Lage, auseinander zu halten, was nun kurzfristig geschieht und welche Revisionen langfristig geplant sind. Damit haben Sie mehr Verwirrung gestiftet als Klärung gebracht. Die Wirkung ist folgende: Diese Verwirrung - und das betrachte ich persönlich als gefährlich - schafft Opposition gegen die 11. AHV-Revision. Wer den langfristig geäusserten Plänen von Herrn Bundespräsident Couchepin entgegentreten will, sieht sich fast verpflichtet, bereits gegen die 11. AHV-Revision anzutreten. Das Vorprellen führt dazu, dass der Erfolg der 11. AHV-Revision aufs Spiel gesetzt wird.
Drittens durchschaue ich die Strategie des Bundesrates nicht mehr. In der 11. AHV-Revision hat uns der Bundesrat die Frührenten schmackhaft gemacht. Er wollte dafür 400 Millionen Franken einsetzen. Und nun, bevor die 11. AHV-Revision abgeschlossen ist, spricht der Bundesrat von einer Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre. Wie passt das nun zusammen, in der 11. AHV-Revision eine Frühpensionierung zu fördern und gleichzeitig die Signale für eine Erhöhung des Rentenalters zu senden? Ich kann es nicht einordnen. Hat der Bundesrat damit auf seine Anträge und Beschlüsse zur 11. AHV-Revision verzichtet?
Viertens müssen wir ja die Folgen der 11. AHV-Revision auswerten, ihre Auswirkungen prüfen, bevor wir die 12. AHV-Revision angehen. Die Aufträge sind erteilt. Ich persönlich bin der Ansicht, dass die Auswertung und die Abklärungen vorliegen müssen, bevor wir bereits Pläne für die 12. bis 14. AHV-Revision in die Öffentlichkeit bringen.
Fünftens macht mir dieser Punkt Sorgen: In der Öffentlichkeit besteht eine grosse Verwirrung. Auch bei den politischen Partnern aller Stufen besteht eine grosse Verwirrung, und wir setzen damit das Vertrauen in die Sozialwerke aufs Spiel. Sie dürfen in dieser heiklen Situation, in der auch Pensionskassenrenten auf dem Spiel stehen, das Menü - gestatten Sie mir den Ausdruck - nicht mit dem Mixer anrühren. Das schafft nur Unklarheiten. Die Sache ist nicht mehr durchsichtig, die Transparenz fehlt. Damit habe ich mich nicht gegen langfristiges Denken ausgesprochen; es [PAGE 429] ist erforderlich, absolut erforderlich. Aber langfristiges Denken ist nicht mit kurzfristiger Verwirrung zu verknüpfen, die uns in der 11. AHV-Revision nicht weiterbringt.
5. Zum Fahrplan für den Abschluss der 11. AHV- und der 1. BVG-Revision: Diese Revision sollte noch in dieser Sommersession abgeschlossen werden, und ich hoffe, die nationalrätliche Kommission biete Hand dazu. Wenn wir die Revision in der Sommersession abschliessen - die Termine sind bereits gesetzt, es ist also gut möglich -, schaffen wir für die Öffentlichkeit vor den Sommerferien Klarheit über die bis mindestens ins Jahr 2015 gesicherte AHV. Das ist ein grosser Gewinn, auch um das Vertrauen in die politische Führung und in die Sozialwerke wiederherzustellen.
Das waren die einleitenden Bemerkungen, bevor wir zur Detailberatung übergehen. Wenn Sie wünschen, Herr Präsident, fahre ich mit der ersten Vorlage, dem Bundesbeschluss über die Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze, fort.