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Ryser Franziska · Nationalrat · 2024-12-16

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2024-12-16

Wortprotokoll

Wir befinden uns bei diesem Geschäft in der dritten Runde. Je länger es dauert, desto klarer ist es für uns Grüne: Ein Systemwechsel gelingt nur, wenn er vollständig, fair und finanzierbar ist. Das ist nur mit dem nationalrätlichen Konzept möglich. Deshalb werden wir noch einmal daran festhalten.

Letztlich geht es um drei Fragen: den Umfang, die Abzüge und die Gegenfinanzierung. Der Ständerat will die Zweitwohnungen ausklammern und damit den Umfang des Systemwechsels reduzieren, dafür aber die Abzüge erhöhen und die Gegenfinanzierung kippen. Das ist kein überzeugendes Konzept. Ein halbbatziger Systemwechsel, bei dem die Zweitwohnungen ausgeklammert werden, ist nicht zielführend. Nicht nur öffnen sich damit neue Spielfelder für Steueroptimierungen, indem die Belehnung vom Erst- auf den Zweitwohnsitz verschoben werden kann, es wäre auch für die Kantone eine zusätzliche Belastung. Anstatt den administrativen Aufwand abzubauen, müssten zwei Systeme parallel weiterbetrieben werden. Im Ständerat wurde das Argument angeführt, dass Zweitwohnungen heute "kein lebensnotwendiges Produkt" seien; Kollege Beat Walti nannte es "ein Luxusproblem". Daher bedürfen Zweitwohnungen keiner Förderung. Das ist auch richtig so. Deshalb enthält das Konzept des Nationalrates ja auch eine Verfassungsbestimmung, die für Zweitwohnungen explizit eine neue Besteuerung vorsieht.

Wir befinden uns erneut in einem Umfeld sinkender Zinsen. Je tiefer diese sind, desto grösser sind die Steuerausfälle zum Zeitpunkt des Systemwechsels. In unserer Fraktion ist die Motivation, einen teuren Systemwechsel zu finanzieren, nach der Budgetdebatte der letzten zwei Wochen noch einmal gesunken. Wenn wir sehen, wie kurzsichtig die Mittel für die IZA reduziert werden oder wie hartnäckig beispielsweise die Unterstützung für Nachtzüge, die das Parlament eigentlich bereits beschlossen hatte, erstritten werden muss, dann müssen Reformen, die Steuerausfälle nach sich ziehen, sorgfältig geprüft werden.

Die grössten Auswirkungen auf die Kosten eines Systemwechsels haben die Schuldzinsabzüge. Deshalb haben wir in der Kommission eine Methode beschlossen, die fair ist im Ansatz und restriktiv in der Auswirkung. Mit dieser quotal-restriktiven Methode können Schuldzinsen künftig nur noch dann abgezogen werden, wenn Liegenschaften vermietet oder verpachtet werden, nicht aber bei selbstgenutztem Wohneigentum. Das ist verfassungskonform, es ist fair, und es begrenzt die finanziellen Auswirkungen auf Bund und Kantone.

Doch auch mit dem Konzept des Nationalrates wird es zu Steuerausfällen kommen. Wir bedauern daher, dass unser Antrag, den Zeitpunkt der Umsetzung der Reform an den Leitzins zu knüpfen, keine Mehrheit gefunden hat. Das hätte die finanziellen Auswirkungen planbar und verkraftbar gemacht. In der jetzigen Version ist aber zumindest eine Gegenfinanzierung für die Kantone vorzusehen. Denn die Kantone werden in anderen Themen ihre finanzielle Verantwortung stärker wahrnehmen müssen. Sie mit einem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung kompensationslos zu belasten, wäre nicht angebracht. Daher unterstützen wir die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen zur Gegenfinanzierung - diese Beratung haben wir ja soeben verschoben -, und wir unterstützen auch eine Verknüpfung der beiden Vorlagen.