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Frick Bruno · Ständerat · 2003-06-04

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-04

Wortprotokoll

Es geht um die Frage, ob Unfallversicherungs- und Krankentaggelder ebenfalls der AHV-Beitragspflicht unterstehen. Vom System her müssten sie es, weil andere Erwerbsersatzgelder, beispielsweise die EO und weitere Versicherungsgelder, ebenfalls der Beitragspflicht unterliegen. Im praktischen Vollzug, das ist einzuräumen, können sich in Einzelfällen Schwierigkeiten ergeben, beispielsweise wenn der Beitragspflichtige im Ausland wohnt. Aber diese Schwierigkeiten in Einzelfällen rechtfertigen nicht, das korrekte System über Bord zu werfen. Es ist Ersatzeinkommen, und alles Ersatzeinkommen mit Ausnahme der beiden genannten Leistungen - [PAGE 433] Unfallversicherungsentschädigung und Krankentaggelder - unterliegt bereits der AHV-Beitragspflicht. Es ist daher konsequent, diese Lücke zu schliessen. Es geht auch um einen erheblichen Betrag von 194 Millionen Franken, und das sind immerhin 0,7 Prozent des eidgenössischen AHV-Budgets. Die Konsequenz verlangt also, dass wir hier die Beiträge ebenfalls erheben. Aus verschiedenen Branchen haben Sie Zuschriften erhalten: Wo es um 194 Millionen Franken Beiträge geht, wachsen auch die Widerstände, diese Lücken zu schliessen.

Wir bitten Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.