Roth Franziska · Ständerat · 2024-12-16
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-16
Wortprotokoll
Damit ich es nicht vergesse, sage ich es gleich zu Beginn: Ich ziehe meine Motion 24.3159 in Absprache mit Mitunterzeichner Pirmin Bischof zurück.
Nach der Zustimmung des Nationalrates zur gleichlautenden Motion Imark 24.3146 macht es wirklich keinen Sinn, dass [PAGE 1266] meine Motion gegebenenfalls noch einmal in den Nationalrat geht. Ich gebe auch zu, dass unsere beiden gleichlautenden Motionen nicht ganz so elegant formuliert sind wie andere Motionen zum Thema. Aber sie sind als Weckruf und als Alarmzeichen an den Bundesrat gedacht, und da muss man halt schon ein bisschen deutlich werden. Schliesslich hat das Parlament - ich habe es im vorangehenden Votum schon gesagt - mit der Annahme der Motion Zanetti Roberto 22.4447 den Bundesrat verpflichtet, den metallischen Materialkreislauf und damit die Stahlproduktion zu sichern.
Die Motion wurde in diesem Rat am 16.[NB]März deutlich mit 35 zu 5 Stimmen und im Nationalrat am 21.[NB]September 2023 deutlich mit Zwei-Drittel-Mehrheit, also mit 119 zu 56 Stimmen, angenommen. Weil die Zeit schon etwas fortgeschritten ist, erspare ich Ihnen die Aussagen, die hier im Rat damals von Kollege Stark gemacht wurden, der dann zugestimmt hat, ebenso wie die des ehemaligen Kollegen Ruedi Noser, der dieser Motion ebenfalls zugestimmt hat. Aber man hätte in der Zwischenzeit wirklich aktiv werden können, und blindwütigen Aktivismus bei der Umsetzung der Motion Zanetti Roberto kann man dem Bundesrat nicht vorwerfen. Wenn ich es richtig gehört habe, wurde dies vorhin hier im Saal auch so bestätigt.
Ja, es blieb uns nichts anderes übrig, als diese Motionen einzureichen. Aber zuerst - auch das ist ganz wichtig - muss noch ein Missverständnis geklärt werden. Die Motion fordert nicht ausdrücklich Notrecht, sie schliesst es einfach nicht aus; eine Massnahme zu fordern und eine Massnahme nicht auszuschliessen, sind zwei Paar Schuhe. Ich hoffe, Kollege Rieder gibt mir hier recht, nachdem er dies vorhin selbst so schön aufgedröselt hat.
Sowohl die angenommene Motion 22.4447 als auch die Motion Imark fordern den Bundesrat nun dazu auf, Massnahmen - und zwar in der Mehrzahl - zu ergreifen, um die Stahlproduktion in der Schweiz zu retten. Eine Massnahme haben wir vorhin beschlossen, und ich bin sehr, sehr dankbar darüber. Weitere Massnahmen sind oder wären natürlich notabene ohne Notrecht denkbar. Ich denke an eine vorgezogene Entsorgungsgebühr für importierten Stahl. Ich denke an Investitionsbeiträge, an Dekarbonisierungsinvestitionen oder energetische Optimierungen des Betriebs, wie sie Stahl Gerlafingen plant.
Mit der sofortigen Wirkung und Entlastung, die wir vorhin beschlossen haben, und den mittel- bis langfristigen Massnahmen, die ich jetzt erwähnt habe, wird die schweizerische Baustahlproduktion entgegen den Annahmen von Kollegin Gmür doch überleben können. Deshalb müssen wir den Bundesrat ermuntern und, wenn es anders nicht geht, sogar dazu verpflichten, entsprechend aktiv zu werden. Eine Deindustrialisierung wäre eine Katastrophe.
Noch zum Schluss: Einen Innovationswettbewerb kann man nur betreiben, wenn man gute Leute hat. Die Schweiz hat die besten, nachweislich. Der gute Mix an Qualifikationen ist die Stärke der Schweiz. In den letzten Wochen und Monaten haben Sie, Herr Bundesrat, sich quasi als weisser Ritter gegen Industriepolitik und für eine rein ökonomische Lehre der Siebziger- und Achtzigerjahre des letzten Jahrhunderts profiliert. Das ist nicht einmal falsch. Niemand will flächendeckende und systematische Industriepolitik. Was ich aber dringend empfehle, ist eine etwas flexiblere und situationsgerechtere wirtschaftspolitische Aktivität, denn der Bundesrat ist auch Schutzherr des fairen Wettbewerbs. Wenn die ausländische Konkurrenz den fairen Wettbewerb ausser Kraft setzt, haben Sie nicht nur das Recht, sondern meines Erachtens auch die Pflicht, den fairen Wettbewerb mit ausserordentlichen Massnahmen wiederherzustellen. Das hat[NB]im[NB]Übrigen[NB]auch[NB]der Verfassunggeber so gesehen und in Artikel 101 Absatz 2 der Bundesverfassung so festgeschrieben.
Nun, ich würde mich freuen, wenn Sie der Motion Imark zustimmen. Meine Motion ist zurückgezogen.