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Gutjahr Diana · Nationalrat · 2024-12-16

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-16

Wortprotokoll

Was ist das Ziel dieser Motion? Die Mindestfranchise soll den realen Gegebenheiten der Kostenentwicklung angepasst werden, und das soll ein Beitrag sein, um bezahlbare Prämien zu haben. Zudem soll damit auch die koordinierte Versorgung gestärkt werden.

Seit Inkrafttreten des KVG 1996 - damals war die Mindestfranchise bei 150 Franken - sind die Gesundheitskosten pro Kopf um fast das Dreifache gestiegen. Die Prämienerhöhung im Zeitraum von 2023 bis 2025 beträgt rund 20 Prozent. Alleine vom Jahr 2024 auf das Jahr 2025 gibt es eine Erhöhung um 6 Prozent. Was sind die Gründe dafür? Wir haben eine Alterung der Gesellschaft, technischen Fortschritt, Fehlanreize im System, aber auch eine zunehmende Inanspruchnahme von Leistungen. Bisher laufen bereits kostendämpfende Massnahmen oder werden angegangen, beispielsweise Efas, Kostendämpfungspakete und noch weitere Themen. Im Endeffekt ist es aber so, dass alle ihren Beitrag dazu leisten sollten.

Warum braucht es meine Motion? Die letzte Franchisenanpassung war vor zwanzig Jahren, und zwar von 230 auf 300 Franken. Mit einer Erhöhung stärken wir die Eigenverantwortung, die wir damit auch einverlangen. Und was auch wichtig ist zu erwähnen: Kinder sind von dieser Motion ausgenommen.

Was sind mögliche Auswirkungen einer Erhöhung der Mindestfranchise auf die Prämien? Sollte es eine Erhöhung um 50 Franken geben, könnte man mit einer weniger starken Steigerung der Prämien von 0,6 Prozent rechnen; bei einer Erhöhung um 100 Franken wären es etwa 1,3 Prozent und bei einer Erhöhung um 200 Franken gegen 2 Prozent. Diese Daten stammen vom Bundesamt für Gesundheit.

Ich fordere aber nicht nur eine Franchisenanpassung, sondern sehe auch mögliche Ansätze: Zum Beispiel könnte man mit einer differenzierten Mindestfranchise Anreize setzen, damit Versicherte in ein alternatives Versicherungsmodell wechseln. Das sind Varianten der Krankenversicherung, die von den traditionellen Modellen abweichen und kostengünstigere Optionen darstellen, die heute leider noch zu wenig ausgeschöpft werden. Mit Artikel 56a, welcher nun im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 diskutiert wird, könnten die Krankenversicherer ihre Kunden individuell über für sie geeignete Versicherungsmodelle informieren und somit die Kostensenkung im Gesundheitswesen begleiten. Solche Modelle bieten niedrige Prämien, da sie auf eine effizientere Nutzung der Gesundheitsressourcen abzielen. Viele Studien zeigen, dass man in alternativen Versicherungsmodellen von einer besseren Versorgungsqualität und effizienteren Vorsorge profitieren kann und damit eben auch tiefere Kosten hat. [PAGE 2421] Damit verbunden sind eben attraktivere Prämien, die allen Versicherten zugutekommen.

Heute Nachmittag in der Fragestunde hat auch Frau Bundesrätin Baume-Schneider ausgeführt, dass bei den alternativen Versicherungsmodellen eben auch ein Einsparpotenzial von mehreren hundert Millionen Franken zu erwarten wäre. Ich habe sogar die Summe "2 Milliarden Franken" gehört. Noch als Vergleich: Einen ähnlichen Mechanismus kennen wir bereits heute in der Generikaförderung. Kurz: Bezieht dort eine Person ein teures Originalmedikament, obwohl ein günstigeres Generikum verfügbar wäre, zahlt diese Person einen differenzierten Selbstbehalt von 40 Prozent anstelle von 10 Prozent.

Ich bitte Sie deshalb, meine Motion zu unterstützen. Wie von Frau Gysi bereits erwähnt, gibt es auch eine gleichlautende Motion Friedli Esther. Diese wurde im Ständerat am 26.[NB]September angenommen, und ich bitte Sie heute, dasselbe mit meiner Motion zu tun.