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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-17

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Der Antrag der Minderheit bei Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe a BAZG-VG würde bewirken, dass eine Warenverantwortliche der Datenverantwortlichen einen direkten, expliziten und nachweisbaren Auftrag erteilen muss. Das würde insbesondere die Post und Kurierfirmen berühren, denn die Prüfung eines derartigen Auftrages würde für sie zu Mehraufwand und zu Verzögerungen im Warenfluss führen. Diese Firmen, also die Post oder Kurierfirmen, müssten vorab klären, ob die Empfängerin die Anmeldung selbst erstellt oder ob sie ihnen dafür einen direkten und expliziten Auftrag erteilt hat. Das führt zu höheren Kosten für alle Beteiligten. Die Pakete bleiben derweil liegen und können dann erst nach Tagen zugestellt werden. Zudem drohen dem Bund Einnahmenausfälle, denn das BAZG kann nicht überall vorgängig kontrollieren, ob ein direkter und expliziter Auftrag nachgewiesen werden kann. Wenn der Logistikdienstleister ohne einen solchen Auftrag handelt, ist die Warenverantwortliche nicht mehr als Abgabeschuldnerin greifbar.

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