preparatory:AB 350299
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-17
Wortprotokoll
Das war eine Bestimmung, die doch einigermassen diskutiert wurde, auch wenn das Resultat darüber keine Rechenschaft ablegt, weil der Beschluss einstimmig ausfiel. Ich erlaube mir trotzdem den Hinweis, dass die vorberatende Kommission den Verzicht auf die Anmeldung nicht zollpflichtiger Waren, den der Nationalrat in die Vorlage aufgenommen hatte, rückgängig machen möchte, und zwar, wie gesagt, einstimmig, mit 12 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen.
Die angestrebte Vereinfachung, so wie sie der Nationalrat wollte, kann mit der Regelung gemäss Beschluss des Nationalrates nicht erreicht werden. Die Risiken wären zu hoch, und die Daten für die Aussenhandelsstatistik würden fehlen. Es gäbe zudem ein Problem hinsichtlich der Mehrwertsteuer beim Nachweis eines Exports durch ein Unternehmen. Namentlich wäre dieser nicht mehr möglich, wenn es keine Zollanmeldung gibt. Wenn an der Grenze keine Kontrollen mehr durchgeführt werden, weiss man schliesslich nicht, ob die Waren anmeldepflichtig sind oder nicht. Das heisst, dass am Schluss der gegenteilige Effekt erzielt würde; es müsste praktisch jeder LKW angehalten und kontrolliert werden. Dies wäre verbunden mit den entsprechenden Auswirkungen beim Zoll.
Die vorberatende Kommission kam deshalb zum Schluss, dass ein Verzicht auf die Warenanmeldung an der Grenze keine Beschleunigung, sondern, wie gesagt, das Gegenteil ergeben würde. Im Interesse der durchgehenden Digitalisierung beantragt die vorberatende Kommission daher die Rückkehr zum Entwurf des Bundesrates. Zollbeteiligte mit Waren sollen die Grenze rasch passieren können; dafür braucht es Warenanmeldungen. So können auch automatisierte Risikoanalysen gemacht werden. Ohne Warenanmeldung gibt es, wie ich gesagt habe, zwingend Kontrollen an der Grenze.
Daher ist der Antrag der Kommission einstimmig. Ich bitte Sie, ihn zu unterstützen. [PAGE 1283]