Marti Min Li · Nationalrat · 2024-12-17
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-17
Wortprotokoll
Nach der Beratung des Ständerates verbleiben zwei Differenzen, die der Ständerat gegenüber dem Beschluss des Nationalrates beschlossen hat.
Zum einen geht es um die Übergangsfrist. Der Ständerat hat einem Antrag zugestimmt, der gegenüber dem Beschluss des Nationalrates die Übergangsfrist von einem auf zwei Jahre verlängert. Zudem wird explizit festgehalten, dass die Plattform ab sofort freiwillig genutzt werden kann. Ihre Kommission hat mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten; dies vor allem, weil damit jene Kantone, insbesondere die Pilotkantone, die schon zur Umsetzung bereit wären, noch länger mit der Einführung der Plattformen zuwarten müssten und der Parallelbetrieb zudem auch mit Kosten verbunden wäre. Eine Minderheit Bregy beantragt Ihnen, dem[NB]Ständerat[NB]zu[NB]folgen.[NB]Die[NB]Verlängerung der Übergangsfrist ermögliche es allen, insbesondere der Anwaltschaft, sich besser auf die Digitalisierung einzustellen, und gebe allen etwas mehr Zeit.
Bei der zweiten Differenz geht es um die Frage des Registereintrags, wonach die Voraussetzung für eine Eintragung ins Anwaltsregister eine Adresse auf der elektronischen Plattform ist. Der Ständerat will diese Bedingung streichen. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, dem Ständerat zu folgen, weil es Anwältinnen und Anwälte gibt, die nicht gerichtlich arbeiten und darum diese Plattform nicht nutzen müssen. Eine Minderheit Nantermod beantragt Ihnen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Alle Anwältinnen und Anwälte können auch für Pflichteinsätze aufgeboten werden, sie brauchen daher auch eine Adresse auf der Plattform, wenn sie gerichtlich tätig werden müssen. Mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission Ihnen, hier dem Ständerat zu folgen.