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Hässig Patrick · Nationalrat · 2024-12-17

Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-12-17

Wortprotokoll

Aus Sicht der GLP-Fraktion ist es wichtig, dass Eingriffe in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Sicherheitsgewinn stehen. Leider erfüllt der aktuelle Entwurf aus unserer Sicht diese Anforderungen an mehreren Stellen noch nicht.

Die erste kritische Stelle betrifft die in Artikel 12 Absatz 1bis des Gesetzes vorgesehenen Risikoprofile. Risikoprofile sind Kombinationen von Flugpassagierdaten ohne Bezug zu einer bestimmten natürlichen Person. Damit wird also nicht nach spezifischen Straftätern gefahndet, sondern generell nach Personen, die bekannten oder vermeintlichen Mustern von Straftätern entsprechen.

Der Entwurf sieht aktuell keine Einschränkungen betreffend Umfang oder Verhältnismässigkeit dieser Risikoprofile vor. Damit ergibt sich aus unserer Sicht das Risiko, dass der Einsatz dieser Risikoprofile eines Tages zu einer Form von Vorratsdatenspeicherung ausufern könnte. Um dem entgegenzuwirken, fordern wir eine gesetzliche Verankerung, wonach Risikoprofile zielgerichtet und verhältnismässig sein müssen. Diese Ergänzung schützt die Grundrechte der Bevölkerung und stärkt ihr Vertrauen in den Staat. Ich bitte Sie daher, meine Minderheit zu Artikel 12 Absatz 1bis zu unterstützen.

Zu meiner zweiten Minderheit zu Artikel 15 Absatz 1: Der Entwurf sieht vor, dass die Überprüfung der Risikoprofile und der ebenfalls im Gesetz vorgesehenen Beobachtungslisten durch den Bundesrat erfolgen soll. Unserer Meinung nach wäre es aus staatspolitischer Sicht angebrachter, wenn ein Gericht überprüfen würde, ob die Risikoprofile und Beobachtungslisten der Passenger Information Unit erforderlich und verhältnismässig sind. Ein gerichtliches Prüfverfahren würde nicht nur das System der Checks and Balances stärken, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat. Ich bitte Sie daher, meine Minderheit zu Artikel 15 Absatz 1 zu unterstützen.

Meine dritte Minderheit betrifft die Weitergabe von Daten des Passenger-Name-Record-Systems durch Schweizer Flugunternehmen im Ausland. Das Flugpassagierdatengesetz schafft eine gesetzliche Grundlage, damit der Bundesrat zur gegenseitigen Bekanntgabe von Flugpassagierdaten völkerrechtliche Verträge mit anderen Staaten abschliessen kann. Grundsätzlich ist das sinnvoll, denn ohne solche Verträge könnten Schweizer Fluggesellschaften bei bestimmten Flughäfen in Zukunft ihre Landeerlaubnis verlieren. Allerdings ist es problematisch, wenn Daten an Länder übermittelt werden, die keinen ausreichenden Datenschutz kennen und die Daten potenziell missbrauchen könnten. Deshalb sollte die Schweiz nur Verträge mit Staaten abschliessen, die einen angemessenen Schutz der Daten sicherstellen. Ich bitte Sie, meine Minderheit zu Artikel 29 Absatz 1 zu unterstützen.