Engler Stefan · Ständerat · 2024-12-17
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-17
Wortprotokoll
Die lang andauernden Bewilligungsverfahren seien der Grund dafür, dass sich der Zubau erneuerbarer Energien verschleppt - darauf ist der Entwurf des Bundesrates ausgelegt. Ich habe meine Zweifel daran, ob diese Ausgangshypothese so wirklich stimmt. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit weiteren Gründen, die zu Verzögerungen führen, hat nicht stattgefunden; ich werde darauf zu sprechen kommen.
Kern des bundesrätlichen Entwurfes ist die Einführung eines konzentrierten kantonalen Verfahrens für Solar- und Windanlagen von nationalem Interesse. Dieses konzentrierte Verfahren soll die Nutzungsplanung und die Baubewilligung bündeln. Das ist in doppelter Hinsicht zu begrüssen. Zum einen entfällt ein Verfahrensschritt, da die Umzonung des Grundstückes und die Baubewilligung zusammen mit der sogenannten kombinierten Plangenehmigung gewährt bzw. erteilt werden können. Zum andern ist gegen diese Plangenehmigung dann nur noch ein einheitliches Rechtsmittel möglich, d.[NB]h., die Umzonung und die Baubewilligung werden gemeinsam von den Gerichten beurteilt. Das ist unzweifelhaft ein Fortschritt und als positiv zu beurteilen.
Ob das aber reicht? Ich habe meine Zweifel. Es wird nämlich nicht möglich sein, eine relevante Beschleunigung des Zubaus erneuerbarer Energien zu erreichen, ohne gleichzeitig am Status quo zu rütteln. Das öffentliche Gut der Versorgungssicherheit ist dabei genug wichtig, um auch mutigere Veränderungen anzustossen. Für die Kommission nehme ich in Anspruch, dass die Leitüberlegung war, wie wir den Zubau erneuerbarer Energien effektiv beschleunigen können, auch mit Verfahrensvereinfachungen, aber nicht nur.
Es ist eine Tatsache: Die Abwicklung der Planungsverfahren hat aufgrund der Mehrstufigkeit, wie sie heute angewendet wird, zu einem unverdaulichen Kannibalismuseffekt geführt. Die Kommission hat das Planungsdickicht etwas gelichtet, um Redundanzen zwischen Richt- und Nutzplanungen zu eliminieren. In dieses Kapitel fallen auch der Versuch, zu verhindern, dass in unterschiedlichen Verfahren wiederholt gleichlautende Einwände erhoben werden können, sowie die Beschränkung der Rügen und entsprechend der [PAGE 1318] Prüfungsbefugnisse durch die Gerichte. So weit, so gut. Als zu heisses Eisen fallengelassen hat die Kommission beispielsweise die Idee, das Interesse der Stromversorgung bei Anlagen von nationalem Interesse generell und absolut als vorrangig zu priorisieren.
Nicht Gegenstand der Beschleunigungsvorlage - und hier unterscheidet sich meine Einschätzung von der meiner beiden Vorredner - bildet hingegen das materielle Umweltrecht. Dabei liesse sich anhand einer Vielzahl von Gerichtsurteilen der Beweis erbringen, dass umweltrechtliche Vorgaben und deren Anwendung Investoren davor abschrecken lassen, die Projektierung nur schon an die Hand zu nehmen. Gerichte nehmen sich den Raum, den ihnen der Gesetzgeber lässt. Sie stellen fest, dass einzelne umweltrechtliche Aspekte nicht genügend abgeklärt wurden. Sie stellen inhaltliche Feststellungen in Umweltverträglichkeitsberichten sowie ebensolche Feststellungen von kantonalen Fachbehörden infrage und weisen sie zur Überprüfung zurück. Sie, die Gerichte, verschärfen durch die Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen - dafür sind wir verantwortlich - fortlaufend die Praxis und dehnen Schutzziele aus.
In den Kantonen hört man oft die Kritik, es gebe einen Spiessrutenlauf durch Bundesinventare und eine Regulierung durch die Hintertüre. Dieser Kritik hätten wir verstärkt auf den Grund gehen müssen. So werden beispielsweise die Abwägungskriterien des nationalen Interesses massgeblich von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung entwickelt. Im Zusammenhang mit der zurückgezogenen parlamentarischen Initiative Salzmann wollten wir uns auch der Zulässigkeit und der Zweckmässigkeit der Delegation von Kompetenzen bis auf die Stufe von Bundesämtern widmen. Das betrifft das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler sowie auch das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz.
Lassen Sie mich noch einen dritten Grund nennen, weshalb sich der Ausbau der erneuerbaren Energien so verzögert und welcher Investoren von Investitionen in die Produktion absehen lässt. Er lässt sich am Beispiel der alpinen Solaranlagen eigentlich gut erklären. Es handelt sich nämlich um die Art und Weise, wie wir den Zubau von erneuerbaren Energien fördern. Die technologiebezogene Förderung führt nicht dazu, dass marktnäher investiert wird und Anreize für Investoren geschaffen werden, ihre Anlagen effizient und nach den Bedürfnissen des Marktes zu betreiben. Die Auszahlung der Fördermittel müsste vielmehr möglichst starke Anreize für eine am Markt orientierte Produktion vermitteln, um das spätere Marktrisiko für Investoren oder Konsumenten[NB]je[NB]nach[NB]gewähltem[NB]Fördermodell zu senken. Werden nämlich die Marktrisiken trotz hoher Anfangsförderung als zu hoch eingestuft, wird in aller Regel auf eine Investition verzichtet.
Wenn also die Fördermittel für eine überteuerte Produktion eingesetzt und reserviert werden, fehlen ausserdem die Mittel für Produktionen, die an und für sich viel marktnäher wären. Das hat zur Folge, dass die Projekte mit zu teurer Produktion im schlechteren Falle in Schubladen verschwinden und die Projekte mit günstigerer Produktion gar nicht aus den Startlöchern kommen. Insofern glaube ich, dass wir nicht darum herumkommen, unsere Förderpraxis infrage zu stellen und sie näher an den Markt zu bringen.
Ich bin selbstverständlich trotzdem für Eintreten und unterstütze die Anträge der Kommissionsmehrheit. Ohne diese Anpassung lässt sich, wenn überhaupt, das Versprechen dieser Vorlage nicht erfüllen.