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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-18

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-18

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen und diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Der Entwurf des Bundesrates ist, wenn man so will, bereits ein Kompromissvorschlag: Einerseits haben wir das Interesse der Wahrung der Privatsphäre der betroffenen Personen angeschaut, andererseits das Interesse an der Bekämpfung der Geldwäscherei. Insgesamt ist das Interesse der betroffenen Personen hoch zu gewichten, denn die Informationen im Transparenzregister lassen Rückschlüsse auf das Einkommen und die Vermögensverhältnisse der betroffenen Personen zu. Deshalb hat man den Datenschutz in diesem Gesetz auch noch einmal verstärkt.

Dem Interesse von Journalistinnen, Journalisten und NGO wird entsprochen, indem nach BGÖ, also nach dem Öffentlichkeitsgesetz, Gesuche um Einsicht, insbesondere in statistische Daten, gestellt werden können. Aber eine solche Einsicht, ein Zugriff durch natürliche Personen auf persönliche Daten im Register, ist für die Bekämpfung der Geldwäscherei nicht nötig. Es gibt keinen Grund, warum Sie als Dritter in persönliche Vermögens- und Einkommensverhältnisse Einsicht haben müssten. Das ist für die Behörden wichtig, die der Bekämpfung der Geldwäscherei verpflichtet sind. Es entspricht übrigens auch keinem internationalen Standard, das möchte ich Ihnen ebenfalls sagen. Das wird von der FATF, von Gafi nicht vorgegeben, das liegt absolut im Bereich dessen, was wir regeln können.

Ich bitte Sie, hier beim Entwurf des Bundesrates und somit bei der Kommissionsmehrheit zu bleiben.

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