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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-06-05

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Die erste Differenz befindet sich bei Artikel 2 Buchstabe h; es ist eine eher formale Angelegenheit. Es geht um die Definition des Begriffes "Generalversammlung". Vor allem bei grossen Organisationen wie Grossgenossenschaften und grossen Vereinen kann es so sein, dass die Befugnisse, die normalerweise einer Generalversammlung zustehen, fast vollumfänglich an Delegiertenversammlungen delegiert sind, und deshalb muss die Definition des Begriffes "Generalversammlung" für Vereine und Genossenschaften auch die Delegiertenversammlung umfassen, sofern die Statuten beispielsweise die Fusionskompetenz der Delegiertenversammlung zuweisen.

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