Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2024-12-19
Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-12-19
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Wir behandeln heute ein Finanzdienstleistungsabkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien. Das Abkommen wurde am 21.[NB]Dezember 2023 unterzeichnet. Ihre Kommission hat es am 11.[NB]November 2024 beraten und empfiehlt Ihnen einstimmig, ihm zuzustimmen.
Nach dem Brexit hat die Schweiz mit Grossbritannien eine Mind-the-Gap- und eine Mind-the-Gap-plus-Strategie verfolgt. "Mind the Gap" heisst, in der Folge des Brexit sollen keine Regulierungslücken, keine Marktzugangslücken entstehen. "Mind the Gap plus" bedeutet, dass da, wo es möglich ist und wo ein gegenseitiges Interesse besteht, eine vertiefte Zusammenarbeit angestrebt werden soll.
Das vorliegende Abkommen entspricht dieser Mind-the-Gap-plus-Strategie. Es ist das zweite Abkommen, das wir in dieser Session behandeln, das aufzeigt, dass die Schweiz in der internationalen Zusammenarbeit immer wieder erfolgreich innovative Ansätze wählt. Das Finanzdienstleistungsabkommen hat hier einen gewissen Pioniercharakter. Die Schweiz geht hier beim Marktzugang nicht den Weg über die Rechtsangleichung, sondern den Weg über die gegenseitige Anerkennung, über die Anerkennung der Gleichwertigkeit. Hier haben wir uns mit den Briten in unserem liberalen Staatsverständnis durchaus gefunden.
Kern des vorliegenden Abkommens ist ein sogenanntes Mutual Recognition Agreement im Finanzdienstleistungsbereich. Es geht hier also um die gegenseitige Anerkennung von Standards. Das Abkommen führt somit nicht zu einer Deregulierung. Im Rahmen der Verhandlungen wurde geprüft, wie in den beiden Ländern die Ziele auf unterschiedliche Art erreicht werden. Wo es notwendig war, wurden Anpassungen vorgenommen. Es geht hier primär auch um Dokumentations- und Reporting-Pflichten.
Das Abkommen basiert auf dem Grundsatz, dass Regulierungen anders als absolut gleichwertig sein können. Zentral ist die Frage, ob die notwendigen Sicherheiten erreicht werden. In dieser Hinsicht kann der Ansatz auch eine gewisse Modellfunktion haben. Selbstverständlich können sowohl wir wie auch Grossbritannien weiterhin eigenständige Regulierungsanpassungen vornehmen. Allerdings müsste dann über einen institutionellen Mechanismus eine Anpassung des Abkommens vorgenommen werden. So viel zum Grundsätzlichen[NB]und[NB]zur[NB]Art[NB]und[NB]Weise,[NB]wie[NB]das Abkommen funktioniert.
Nun zum Inhalt: Das Abkommen ermöglicht respektive vereinfacht die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit im Finanzdienstleistungsbereich. Eine Verbesserung aus Schweizer Perspektive ist insbesondere der verbesserte Marktzugang für Vermögensverwalter. Es geht hier vor allem um das Vermögensverwaltungsgeschäft für sehr vermögende Privatkunden. Im Gegenzug gibt es für die Briten die Möglichkeit, in der Schweiz Versicherungsdienstleistungen zu erbringen, wobei diese stark eingeschränkt sind auf Nichtlebensversicherungen und auf professionelle Versicherungsunternehmen mit mehr als 250 Angestellten. Zahlreiche Versicherungen sind also ausgenommen.
Das Abkommen ist somit in zwei Finanzdienstleistungsbereichen reziprok. Für die Schweiz gibt es einen verbesserten Marktzugang für die Vermögensverwalter der Schweiz, für die Briten einen verbesserten Marktzugang im Versicherungsgeschäft in der Schweiz, alles aber in einem sehr engen Rahmen. Das Abkommen ist sehr stark eingeschränkt, hat dadurch aber auch ein gewisses Entwicklungspotenzial. Die beiden betroffenen Branchen nehmen das Abkommen positiv auf, allerdings aus etwas unterschiedlichen Gründen: die Banken selbstredend aufgrund des Marktzugangs, die Versicherungen aufgrund der gesamtwirtschaftlich positiven Bedeutung.
Ihre Kommission hat das Abkommen am 11.[NB]November beraten und empfiehlt Ihnen einstimmig Zustimmung.