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Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-06-05

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Hier möchte ich noch Folgendes ausführen: Eine Mehrheit der Kantone hat die Lösung des Nationalrates abgelehnt. Es liegt ein neuer Vorschlag vor, und wir beantragen Ihnen, dieser neuen Fassung zuzustimmen.

1. In Absatz 1 soll der gesamte gewerbsmässige Handel der Abgabepflicht unterstellt werden, und zwar aus seuchenpolizeilichen Gründen.

2. Die bisherige Kann-Formulierung des Ständerates und des Nationalrates in Absatz 1 soll durch eine zwingende Vorschrift ersetzt werden. Die Festlegung der Abgabe ist durch den Bundesrat vorzunehmen, um dem Ziel einer harmonisierten Regelung zu entsprechen. Neu soll deshalb der Bundesrat die Höhe der Abgabe nach Tierkategorien abgestuft festlegen und dem unterschiedlichen Seuchenrisiko verschiedener Handelsarten Rechnung tragen.

3. Der Bundesrat soll die Modalitäten der Abgaberegelung im Detail regeln, damit das Ziel einer administrativ einfachen Lösung erreicht werden kann.

4. Auch bei der Verwendung der Erträge bedarf es einer flexiblen Lösung. Auch hier wird - ähnlich wie bei der [PAGE 485] Formulierung des Nationalrates - eine Delegation an den Bundesrat vorgesehen. Damit kann der finanzielle Besitzstand der Kantone berücksichtigt werden. Gleichzeitig kann die Verteilung der Erträge entsprechend dem Tierseuchenrisiko vorgenommen werden.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, ihren Anträgen zu Artikel 56a zuzustimmen.