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Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · 2024-12-19

Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-19

Wortprotokoll

Es geht um den Einleitungssatz, um die Definition der Leistungen für Hilfe und Betreuung zuhause und um die Minderheit Bircher. Die SVP-Fraktion will auf den zusätzlichen Text für weitere Leistungen zur Förderung der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe verzichten. Hier ist es wichtig, dass der Kanton dies bedarfsgerecht und gezielt unterstützt, und auch die Gemeinden kennen ihre Bevölkerung am besten. Sonst wird wieder eine neue[NB]Sozialindustrie[NB]geboren, deren Leistungen sicher mehr kosten und nicht bei den betreffenden Personen ankommen werden.

Wichtig wäre hier wirklich, dass bei der EL-Berechnung der Eigenmietwert nicht als fiktives Einkommen eingerechnet wird. So bleibt mehr Cash, und man kann damit selber bestimmen, was wo gebraucht werden kann. Es ist einfach nur müssig, dass hier schon wieder etwas Neues geboren wird, was viele beschäftigen wird, hinterher wieder alles teurer wird und sich später wieder alle fragen: Wo geht das Geld hin? Die Kantone und Gemeinden können bedarfsgerechte Angebote, die für die Gesellschaft von Nutzen sein können, prüfen und umsetzen.

Im Weiteren möchte die Mehrheit bei Artikel 14 eine Vergütung der Leistungen in Form monatlicher Pauschalen, die Minderheit Bircher hingegen nach den effektiven Kosten gemäss der heutigen Regelung. Wir haben heute ein bewährtes System. Nehmen wir zum Beispiel die Haushaltshilfen. Wenn sie ärztlich verordnet sind, werden sie bis zu einem gewissen jährlichen Betrag über die EL bezahlt. Die Rechnung wird vom EL-Bezüger bezahlt und der Krankenkasse eingereicht. Die Ablehnung der Krankenkasse wegen einer fehlenden Zusatzversicherung muss dann zusammen mit der Rechnung der Sozialversicherungsanstalt eingereicht werden. So kann der Betrag zurückgefordert werden.

Eine Pauschale hingegen wirft in der Praxis viele Fragen bezüglich der Kontrollen auf. Es kann sein, dass jemand ins Spital muss und anschliessend für zwei bis vier Wochen einen Mahlzeitendienst braucht, danach aber nicht mehr. Die Verwaltung informierte, dass man ein Dossier sehr genau prüfe, bevor überhaupt EL gesprochen werden. Man kann davon ausgehen, dass eine Erweiterung des Leistungskatalogs hauptsächlich Menschen betrifft, die bereits einen Anspruch auf EL haben. Deshalb kann die SVP-Fraktion nicht verstehen, wieso bei den Krankheitskosten die einzelne Abrechnung bleiben wird und für die neuen Leistungen Pauschalen eingeführt werden sollen. Die Verwaltung ist der Praxis nicht so nah. Sie geht davon aus, dass diese Pauschalen beantragt und über längere Zeit auch so genutzt werden. Das tönt ja sehr gut, aber was, wenn sich die Situation plötzlich ändert? Man braucht mehr Fahrdienst, weil es einen Unfall gab, und keine Mahlzeiten, weil man im Spital ist.

Bis jetzt war das System allen bekannt und wurde auch sehr gut angewendet. Die EL sind das letzte Auffangnetz für IV- und AHV-Bezüger. Alle anderen möglichen Kostenträger müssen ausgeschlossen werden können. Man muss prüfen, ob Zusatzversicherungen bestehen usw.

Daher beantrage ich im Namen der SVP-Fraktion, dass man am bewährten System festhält. Dann können die Personen auch selber entscheiden, wen sie beauftragen möchten. Es kommt eine Rechnung, die wird bezahlt, und es gibt eine Rückforderung bei der EL-Stelle, so, wie das schon seit Jahren sehr gut funktioniert.

Danke für die Zustimmung zum Antrag der Minderheit Bircher.