AB 351368
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-12-19
Wortprotokoll
Ich begründe Ihnen drei Minderheitsanträge. Bei den ersten beiden geht es um [PAGE 2535] Artikel 14a Absatz 1: Ich bitte Sie, zwei weitere Buchstaben, die Buchstaben e und f, aufzunehmen.
Damit ein selbstständiges Leben wirklich möglich ist, ist Betreuung, nicht nur medizinische Pflege, notwendig. In der Botschaft ist sehr gut beschrieben, was mit Betreuung gemeint ist. So soll der Anspruch auf Vergütung bei folgenden Leistungen möglich sein: bei der Förderung und Erhaltung der Selbstbestimmung und Selbstständigkeit im Alltag; bei der Unterstützung der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe; bei der Vorbeugung von sozialer Isolation, Immobilität und psychischen Krisen. Das ist gut, aber so, wie es jetzt formuliert ist, reicht es nicht. Wenn wir nur schon an die Notrufsysteme, Hilfe im Haushalt, Mahlzeitenangebote und Begleit- und Fahrdienste denken, ist nicht wirklich alles abgedeckt.
Gut ist, dass die Mehrheit eine Zielformulierungserweiterung beantragt; der werden wir selbstverständlich zustimmen. Aber es braucht im Artikel ebenso konkret die Erweiterung um Förderung und Begleitung in der Alltagsgestaltung und die Besuchsdienste, aber auch den wichtigen Bereich der Beratung und Koordination, damit die Leistungen wirklich gezielt bezogen werden können. Die jetzige Formulierung reicht nicht bzw. gibt dann zu enormen Diskussionen Anlass, was wirklich bezahlt wird und was nicht. Dieser Bereich wäre nötig, um ein Leben zuhause realistisch zu machen. Ich bitte Sie deshalb, die Buchstaben e und f aufzunehmen, dies auch entsprechend den Vernehmlassungsantworten, in denen sich die Fach- und Betroffenenorganisationen klar so geäussert haben, damit, wie sie sagen, das Leben zuhause möglich wird.
Bei meinem dritten Minderheitsantrag, demjenigen meiner Minderheit II, geht es um Artikel 14a Absatz 4: Wir sind sehr einverstanden, dass Pauschalen gesprochen werden, weil damit für die Betroffenen auch eine gewisse Freiheit da ist, das zu wählen, was sie auch wirklich brauchen, was realistisch ist, aber der Betrag im Entwurf des Bundesrates ist für die meisten Betroffenen alles andere als kostendeckend. Zudem ist er immer noch unter dem Höchstbetrag, den die Kantone sprechen müssen. Der Höchstbetrag wäre aber eigentlich der Betrag, der das Minimum abdecken würde, wenn alle Leistungen einbezogen würden.
Der Mindestbetrag von rund 11[NB]000 Franken pro Jahr, wie er heute vorgesehen ist, bedeutet 30 Franken pro Tag. Nur schon spezialisierte Fahrdienste kosten im Durchschnitt pro Woche 200 Franken, das bedeutet im Jahr rund 10[NB]000 Franken; also ist der Betrag bereits aufgebraucht. Auch bei den Mahlzeitenangeboten, berechnet mit fünf Tagen à 20 Franken pro Woche, sind wir schon bei 100 Franken wöchentlich und 5200 Franken im Jahr. Kommen dann noch die Hilfe im Haushalt oder der Notfalldienst, die Alltagsgestaltung, die Besuche oder die Koordination dazu, reicht der Betrag von 11[NB]000 Franken nirgends hin. Es braucht die hier beantragten rund 24[NB]000 Franken. Auch diese 24[NB]000 Franken sind immer noch deutlich weniger als die Kosten, die entstehen, wenn ein Heim in Anspruch genommen werden muss. Ich bitte Sie also, meinem Minderheitsantrag II zuzustimmen und den Betrag auf 24[NB]000 Franken zu erhöhen, damit ein autonomes Leben Realität werden kann, damit Heimeintritte bei allen, die zuhause leben möchten, vermieden werden können und ein würdiges und autonomes Leben gewährleistet ist.
Ich danke für die Unterstützung.