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Vietze Kris · Nationalrat · 2025-03-03

Vietze Kris · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-03

Wortprotokoll

Als klargeworden war, welche gesundheitlichen Schäden Asbest verursacht, erliess der Bund vor beinahe vierzig Jahren ein Verbot. Weil sie früher mit Asbest in Kontakt gekommen sind, erkranken auch heute noch [PAGE 12] jährlich rund 120 Personen schwer. Als ob die Erkrankung nicht schon genug Leid verursachen würde, erleben 20 bis 30 dieser Erkrankten zusätzliche finanzielle Herausforderungen: Weil sie nicht nachweisen können, dass ihre Erkrankung berufsbedingt entstanden ist, erhalten sie keine Leistungen aus der Unfallversicherung.

Die 2016 gegründete Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer schliesst diese Lücke, hat aber mittlerweile selber eine, und zwar eine Finanzierungslücke. Die Stiftung verfügt heute über Mittel von 11 Millionen Franken, benötigt für den Weiterbetrieb bis 2030 aber zwischen 25 und 50 Millionen Franken.

Tatsache bleibt, dass die ursprünglich angedachte Variante, nach welcher der Fonds einzig von Betrieben gespiesen wird, die mit Asbest zu tun haben, nicht funktioniert hat. Tatsache bleibt aber auch, dass wir die Betroffenen nicht im Stich lassen können. Es braucht also eine Lösung, die nachhaltig ist und mit der diesen todkranken Menschen rasch Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Gemäss der vorgesehenen Lösung soll das Unfallversicherungsgesetz dahin gehend geändert werden, dass die Suva den Asbestfonds aus Überschüssen der Unfallversicherung speisen kann. Bitte beachten Sie: Es geht einzig um Überschüsse und auch nur um Überschüsse der Unfallversicherung, für die allein die Unternehmen aufkommen; Arbeitnehmende werden nicht direkt belastet. Es ist zudem eine Kann-Formulierung. Wir reden also[NB]über[NB]eine[NB]betont[NB]defensiv formulierte Gesetzesänderung.

Erlauben Sie mir dennoch die kritische Bemerkung, dass ein Monopolist wie die Suva eigentlich gar keine strukturellen Überschüsse erzielen dürfte - ausser es werden zu hohe Prämien zulasten der Unternehmen verrechnet. Gleichwohl: Der Anstand und der Respekt gegenüber diesen Asbestopfern, die mehr als offensichtlich durch das Netz fallen, gebieten es, diese Diskussion nicht im Zusammenhang mit ihnen zu führen, sondern ihnen rasch jene finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, die sie benötigen.

Die SGK-N ist deswegen zu Recht auf den Entwurf zur Gesetzesänderung eingetreten. Unsere Fraktion empfiehlt Ihnen, Ihrer Kommission zu folgen und ebenso auf das Geschäft einzutreten.

Wir können Bedenken gegen diese Vorlage nachvollziehen - Sie kennen unsere Vorbehalte, wenn es darum geht, dass ein Monopolist im Versicherungswesen Überschüsse erzielt. Hier aber präsentiert uns der Bundesrat eine ausgewogene und pragmatische Lösung für ein echtes Problem. Für uns ist aber auch klar, dass diese Regelung kein Präjudiz darstellt, sondern allein im Kontext mit Asbest zu betrachten und zu bewerten ist.

Unsere Fraktion ist der Meinung, dass die vorgeschlagene Lösung hinsichtlich des Gemeinsinns eine gute Lösung darstellt. Der Aufbau der Lösung ist schlüssig. Es geht um Überschüsse, die für den Asbestfonds verwendet werden können. Es handelt sich also weder um einen Automatismus oder eine Verpflichtung noch um eine explizite Zusatzprämie. Die vorgesehene Lösung ist also inhaltlich austariert und hilft, dass jene Asbestopfer, die durch das Netz fallen, die Unterstützung erhalten, die sie verdienen.

Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, Ihrer Kommission zu folgen und die Gesetzesänderung anzunehmen.