Hess Lorenz · Nationalrat · 2025-03-03
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-03
Wortprotokoll
Kurz drei Punkte zu diesem Block, in welchem es um die Einschränkung der Werbung geht, aus Sicht der Kommissionsmehrheit:
Die Frage, ob die Formulierung "Werbung sowie Hinweise auf Verkaufsförderung oder Sponsoring für Tabakprodukte" zu weit gefasst sei oder ob eben, wie das die Minderheit Wyssmann fordert, nur von "Werbung" gesprochen werden sollte, wurde ausgiebig diskutiert. Es hat sich gezeigt, dass die Formulierung, die die "Hinweise auf Verkaufsförderung oder Sponsoring" beinhaltet, die bessere und die mehrheitsfähige Variante ist. Man muss sehen, dass mit der[NB]Formulierung,[NB]die[NB]nur[NB]den[NB]Begriff "Werbung" enthält, via Verkaufsförderung oder eben via Sponsoring doch das eine oder andere Schlupfloch geschaffen würde, was zu Diskussionen führen würde, die wir uns alle, so glaube ich, nicht wünschen.
Dann zur Frage der Presseerzeugnisse: Ja, die WEMF-Tabelle mit all diesen Prozentzahlen haben wir ausgiebig studiert. Ich möchte nicht sagen, dass es am Schluss eine Glaubensfrage ist. Es geht darum, mit welcher vernünftigen Lösung man den grösstmöglichen Schutz der Jugendlichen und Kinder vor Werbung erreichen kann. Da hat sich gezeigt, dass die Zahl von 98 Prozent wohl zweckdienlich ist, dies im Wissen darum, dass - auch in anderen Bereichen, nicht nur hier - eine 100-Prozent-Lösung nie möglich sein[NB]wird.[NB]In[NB]dieser[NB]Frage[NB]sei[NB]auch daran erinnert, dass auch seitens des Initiativkomitees nicht ein totales Verbot gefordert wurde.
Zur Werbung an öffentlichen Orten: Hier stellt sich die Frage, welche Formulierung besser ist, ob es besser ist, wenn man sagt, "geeignete Massnahmen stellen sicher, dass die Werbung nicht zugänglich ist", oder ob man einfach sagt, "es ist sichergestellt, dass die Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist". Die Mehrheit ist der Meinung, dass es besser und klarer ist, wenn wir sagen, "es ist sichergestellt, dass die Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist". Wenn wir die Formulierung "geeignete Massnahmen stellen sicher" übernehmen, wie dies die Minderheit I (Glarner) fordert, gibt das sehr wahrscheinlich am Schluss Juristenfutter. Es ist letztlich auch eine Unsicherheit für diejenigen Anbieter, die sich im Rahmen des Gesetzes bewegen wollen, und da kann es nicht sein, dass am Schluss in endlosen Verfahren diskutiert wird, welches ein "geeignetes Mittel" wäre und welches nicht. Deshalb ist hier die klare Formulierung "es ist sichergestellt" die bessere, und deshalb empfehle ich Ihnen im Namen der Mehrheit, ihren Anträgen zu folgen.