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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2025-03-03

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-03-03

Wortprotokoll

Meine Minderheit betrifft Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b. Hier geht es um die direkte, persönlich ausgeführte Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos. Diese kann es beispielsweise an Ständen geben, wo die Produkte direkt angeboten werden, oder in einem Kiosk, an einer Tankstelle, im Supermarkt, an einem[NB]Fest,[NB]beim[NB]Open[NB]Air[NB]oder an einer Sportveranstaltung, also an Orten, wo Kinder und Jugendliche Zugang zur Werbung haben.

Mit der Mehrheit wären wir faktisch beim Status quo. Es wäre weiterhin Werbung möglich, praktisch wie bisher, weil [PAGE 30] es heisst: "Kundenpromotionen, die sich nur an Erwachsene richtet". Mit so wenig Einschränkung ist auch klar, dass diese sicher ausgebaut würde. Schutz bietet nur der Antrag der Minderheit I, der ja auch dieselbe Variante ist, die der Bundesrat vorschlägt und die der Ständerat angenommen hat. Es wäre auch die korrekte Umsetzung der Initiative und nicht mehr, wie uns Kollege Hess am Anfang weismachen wollte. Die Initiative sagt nämlich klipp und klar: keine Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet. Mit der Minderheit I wäre es dann die Umkehrung dieses Ansatzes: nur dort Werbung, wo Erwachsene Zugang haben bzw. wo Kinder eben keinen Zugang haben, also beispielsweise eine Veranstaltung, die nur für Erwachsene ist, ein Smoking-Lokal, wo[NB]Kinder[NB]und[NB]Jugendliche keinen Zugang haben. An solchen Orten wäre persönliche Werbung möglich, aber nirgends sonst.

Mit dieser Beweisumkehrung müsste man zeigen, wo Kinder keinen Zugang haben, und nicht nur, wo die Werbung nicht an Kinder gerichtet ist. Wie wäre denn eine praktische Umsetzung der Fassung der Mehrheit überhaupt möglich, beispielsweise an einer Sportveranstaltung oder im Supermarkt? Sollen die Kinder dann irgendwie wegschauen, oder wie sonst soll das umgesetzt werden? Der Antrag der Mehrheit ist insofern unlogisch und auch inkonsequent. Es ist eigentlich sogar eine offensichtliche Umgehung der Initiative. Es wäre fast ehrlicher, den Antrag der Minderheit II zu unterstützen, die einfach weiter Werbung wie bisher machen möchte. Die Mehrheit führt schlussendlich faktisch zum selben Resultat.

Deshalb bitte ich Sie mit der Minderheit I, deren Antrag umzusetzen, so, wie es auch der Bundesrat und der Ständerat wollen, und so, wie es selbstverständlich auch das Volk will, das diese Initiative angenommen hat.

Ich bitte Sie, der Minderheit I zu folgen.