Lexipedia

Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2025-03-04

Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-04

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst eine Präzisierung anbringen. Wir sprechen bei Artikel 18a über den Grundpfeiler der Kommission für historisch belastetes Kulturerbe, nämlich über den Anrufungsmechanismus. Nach der Fahne umfasst der Antrag meiner Minderheit auch Absatz 4. Dort sind die Anrufungsvoraussetzungen beschrieben. Dort habe ich keine Differenz; mein Minderheitsantrag umfasst diesen Absatz nicht. Wir haben in der WBK-S beschlossen, die Anrufungsvoraussetzungen im Gesetz festzuschreiben. Sie waren ursprünglich in der Verordnung vorgesehen.

Es ist aus meiner Sicht auch wichtig, aufzuzeigen, dass diese Kommission nicht einfach schnell von allen Personen angerufen werden kann. Man muss glaubhaft machen, dass ein Anspruch auf das Kulturgut besteht, man muss Provenienzforschung betrieben haben, und man muss auch aufzeigen können, dass die Diskussion und die Kooperation mit den Besitzenden keine Früchte getragen hat oder nicht möglich war. Das sind die Anrufungsvoraussetzungen; da haben wir keine Differenz.

Nun, diese Kommission soll ja eingesetzt werden und aus Expertinnen und Experten bestehen. Die Schweiz hat in den letzten Jahren in der Provenienzforschung sehr viel getan und viele Fortschritte erzielt. Es hat auch sehr vorbildliche Restitutionsprozesse gegeben. Wir haben solche Expertinnen und Experten in der Schweiz, und sie sollen in dieser Kommission Einsitz nehmen. Die Kommission soll nicht als Schiedsgericht funktionieren, sondern nicht bindende Empfehlungen abgeben.

Nun, warum habe ich von "Grundpfeiler" gesprochen? Es ist ein Grundpfeiler, dass die Kommission einseitig anrufbar ist, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir haben, wie die Präsidentin der WBK-S erwähnt hat, in unserer Kommission dazu auch sehr breite Anhörungen durchgeführt: Die Kantone, die Städte, die Museen, die Forschung waren vertreten. Sehr grossmehrheitlich wurde für die einseitige Anrufbarkeit plädiert - auch aus der Erfahrung heraus, die man in anderen Ländern gemacht hat, zum Beispiel in unserem Nachbarland Deutschland, wo man mit der zweiseitigen Anrufbarkeit eigentlich in zwanzig Jahren kaum Fälle bearbeiten konnte, weil die Hürden einfach zu hoch waren. Es wurde aber auch gesagt, dass Fälle mit Besitzansprüchen sowieso bestehen - sie sind real - und dass viele Akteure sich auch wünschen, dass mit einer solchen Kommission die Forschung weiterentwickelt werden kann und Empfehlungen abgegeben werden können, damit auch ein Umgang mit der bestehenden Realität gefunden werden kann.

Nun sehen Sie auf der Fahne, dass es einen Kompromiss gibt. Ich möchte ihn allerdings nicht so nennen, denn ich finde ihn nicht sehr befriedigend. Es gibt ja verschiedene Besitzsituationen oder Besitzansprüche. Es gibt Fälle von Kulturgütern aus dem nationalsozialistischen Kontext und aus dem kolonialen Kontext. Dann gibt es Kulturgüter, die in Institutionen ausgestellt werden, die öffentlich finanziert sind, und Kulturgüter in privatem Besitz. Nun hat die Kommission beschlossen, dass die einseitige Anrufbarkeit lediglich bei einem Viertel dieser Fälle möglich sein soll - eigentlich ist es nicht ein Viertel der Fälle, sondern ein Viertel der Konstellationen -, nämlich nur bei Kulturgütern aus dem NS-Kontext, die in Museen ausgestellt werden, die öffentlich finanziert sind.

Das schliesst alle Kulturgüter aus, die in privatem Besitz sind, die in privaten Sammlungen ausgestellt werden. Das bedeutet Endstation für all diese Fälle, bei denen keine Einigung erzielt werden konnte. Sie wissen: Diese Fälle sind verjährt, die Beweise sind aus bestimmten Gründen vernichtet worden, diese Menschen befanden sich auf der Flucht. Wenn sie nun keine juristischen Möglichkeiten haben, ihren Besitzanspruch geltend zu machen, und auch die Kommission nicht anrufen können, dann sind für sie alle Wege verschlossen. Deshalb möchte ich Ihnen wirklich empfehlen, die einseitige Anrufbarkeit für alle Fälle vorzusehen.

Ich glaube, wir können mit der Evaluation, die im Gesetz vorgesehen ist, prüfen, ob diese Kommission ihre Arbeit wirklich machen kann, ob sie zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen kann. Ich bin überzeugt, dass die Sorge, aktivistische Kreise könnten diese Kommission missbrauchen, nicht berechtigt ist. Die Voraussetzungen für die Anrufung dieser Kommission sind hoch, und die betreffenden Fälle[NB]würden[NB]aus[NB]meiner[NB]Sicht die Voraussetzungen niemals erfüllen.

Somit möchte ich Ihnen beliebt machen, dem Nationalrat und damit auch dem Bundesrat zu folgen, welche eben für eine einseitige Anrufbarkeit plädieren, und diese Kommission von Anfang an so auszustatten, dass sie funktionieren und auch Fälle bearbeiten kann.