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Ettlin Erich · Ständerat · 2025-03-04

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-04

Wortprotokoll

In Artikel 29 Absatz 2 Buchstabe f hat der Nationalrat eine redaktionelle Präzisierung vorgenommen und den Artikel gesetzestechnisch besser dargestellt. Es ist nicht mehr von "verordneten Arzneimitteln" die Rede, sondern von "angewendeten Arzneimitteln". Diese Präzisierung war im Nationalrat unbestritten. Sie sehen, wir folgen dem eigentlich.

In Absatz 3 Einleitung hat der Nationalrat das Wort "Neugeborene" durch "Kind" ersetzt. Unter Neugeborenen versteht man nur Kinder bis zum Alter von vier Wochen. Hebammen sind jedoch länger als vier Wochen für die Begleitung von Müttern und Kindern zuständig. Zudem hat der Nationalrat in den Buchstaben a und b ergänzt, dass Leistungen der Hebammen ohne, aber auch mit ärztlicher Anordnung erfolgen können. In Buchstabe a hat er zudem ergänzt, dass Hebammen auch Pflegeleistungen zulasten der Grundversicherung erbringen können. Die Pflegeleistungen waren in der ständerätlichen Version nicht explizit erwähnt.

All diese Änderungen wurden von Ihrer vorberatenden Kommission ohne Gegenantrag so angenommen.

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