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Hegglin Peter · Ständerat · 2025-03-04

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-04

Wortprotokoll

In der Regel beraten wir Geschäfte, die die aktuelle Situation in den Rechtsgebieten verbessern und/oder vorhandene Probleme lösen. Hier haben wir eine Vorlage, welche eine seit Jahrzehnten andauernde Verfassungswidrigkeit fortschreibt, ja sogar verstärkt. Es ist eine unendliche Geschichte, und wir sind daran, ein weiteres unrühmliches Kapitel zu schreiben. Dabei wäre es so einfach: Der Bund müsste sich nur den Kantonen anschliessen und auf deren Lösungen aufbauen. Die Kantone setzen die Lösungen seit Jahrzehnten um und haben die Heiratsstrafe abgeschafft.

In unserer Diskussion scheint nur die steuertechnisch ziemlich weit entfernte Frage zu zählen, ob man altmodisch für Splitting-Modelle oder fortschrittlich für die Individualbesteuerung sei. Das ursprüngliche Ziel, die Diskriminierung von Zweiverdiener-Ehepaaren im Vergleich zu unverheirateten Paaren, die schon viel zu lange besteht, zu [PAGE 31] beseitigen, scheint nur noch als Deckmantel zu dienen, um auf dem Buckel unserer Bürgerinnen und Bürger idealistische Ideen durchsetzen zu können. Sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag des Bundesrates missachten Grundsätze, auf denen das Steuerrecht aufbaut, wie die Besteuerung nach der Steuerneutralität: dass Personen in vergleichbaren Situationen gleich zu behandeln sind; dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden muss; dass die Steuern voraussetzungslos geschuldet sind; dass mit Steuern nicht gesellschaftspolitische Ziele anzustreben sind; dass das Steuersystem nicht unnötig zu verkomplizieren ist; dass berechtigte Sozialabzüge nicht ins Leere fallen. Ebenso wird missachtet, dass die Steuererhebung effizient und möglichst unbürokratisch erfolgen muss; dass nicht unnötig eine gesamtschweizerische steuerpolitische Baustelle mit fundamentalen Fragen bei der Umsetzung eröffnet werden sollte, welche mindestens zehn Jahre andauern dürfte; dass die Kantone ihre verfassungskonformen Steuerregelungen durch schlechtere Regelungen ersetzen müssten; dass sie durch schlechte Vorgaben des Bundesparlamentes in ihrer Autonomie eingeschränkt würden und dass dadurch auch der Föderalismus leiden würde.

Wir sollen das Steuerrecht unnötig verkomplizieren und einen massiven Mehraufwand verursachen? Auf alle diese Kritikpunkte gibt es keine inhaltliche Antwort, es wird höchstens beschwichtigt, und Gegner der Individualbesteuerung werden als nicht mehr zeitgemäss hingestellt. Dabei gäbe es eine einfache, schnelle Lösung, um die derzeitige Ungerechtigkeit abzuschaffen, die einige Paare davon abhält, zu heiraten, und die einige Ehepartner davon abhält, zu arbeiten. Es gibt andere, bessere, einfachere und im bestehenden System schneller und einfacher umsetzbare Lösungen als die Individualbesteuerung.

Eine im letzten Jahr von der Mitte eingereichte Volksinitiative erwägt - wie auch der Bundesrat vor einigen Jahren - eine Doppelberechnung der Ehegattenbesteuerung nach der Gemeinschaftsbesteuerung und nach der Individualbesteuerung, wobei der jeweils niedrigere Steuerbetrag berücksichtigt werden soll. Leider liegt die entsprechende Botschaft des Bundesrates noch nicht vor. Ich glaube, sie kommt in den nächsten Tagen oder Wochen.

Der beste Weg wäre jedoch, die übermässige Progression der direkten Bundessteuer zu korrigieren und Splitting-Modelle analog kantonalen Lösungen einzuführen. Ein möglicher Kompromiss könnte das Waadtländer Modell mit den Familienquotienten sein: Der Steuersatz wird, wie beim Splitting, auf der Grundlage eines reduzierten Einkommens festgelegt, wobei ein Divisor verwendet wird, der die Anzahl Personen berücksichtigt, die den Haushalt bilden. Ein solches System ist einfach und schnell umsetzbar, es respektiert die Gleichheit zwischen verheirateten Paaren mit und verheirateten Paaren ohne Kinder und bleibt neutral in Bezug auf die Einkommensverteilung, ohne die eine Familienorganisation gegenüber einer anderen zu bevorzugen.

Leider versucht die Mehrheit einen anderen Weg zu gehen. Dabei wird es mit der Individualbesteuerung nie gelingen, den Unterschied, der zwischen zwei getrennt lebenden Personen und zwei Personen, die in einer Partnerschaft leben, bei der steuerlichen Leistungsfähigkeit besteht, angemessen zu berücksichtigen. Berechnungsbeispiele zeigen, dass Einverdiener-Ehepaare bei der Einführung der Individualbesteuerung das Dreieinhalbfache bis Fünffache an Steuern bezahlen müssten im Vergleich zu Zweiverdiener-Ehepaaren mit gleichem Einkommen. Mit der Steuerreform wird die Ungleichheit also sogar noch erhöht und nicht etwa reduziert. Eine Ungerechtigkeit wird mit einer neuen Ungerechtigkeit zugedeckt.

Die Vorlage entspricht auch nicht dem Grundsatz der Steuerneutralität, dem zufolge Steuerabgaben die wirtschaftlichen Entscheidungen und die Lebensführungsentscheidungen der Steuerzahler nicht beeinflussen dürfen. Das Argument, dass die Ehe eine rein private Angelegenheit sein soll, kann auf die religiöse Ehe durchaus zutreffen. Bei der zivilen Ehe ist es aber nicht so. Sie soll rechtliche und öffentliche Wirkung entfalten. Bei der zivilrechtlichen Ehe besteht eine gesetzliche Verpflichtung des erwerbstätigen Ehegatten, für den Unterhalt der Familie, das schliesst neben den Kindern auch den Ehegatten ein, aufzukommen. Wenn der Bundesrat nicht mehr von der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft ausgehen möchte, so müsste er jetzt diese Verpflichtung im ZGB aufheben. Andernfalls ist die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft zweier natürlicher Personen zu betrachten, wie das die meisten Ehegemeinschaften auch leben.

Selbst der Bundesrat sieht auf Seite 104 seiner Botschaft zur Individualbesteuerung diese Problematik und teilt die Ansicht, dass der verfassungsmässige Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt sei, wenn man ihn anhand der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft betrachte. Allerdings erachtet der Bundesrat entgegen der bisherigen Rechtsprechung diese Sichtweise nicht mehr als zeitgemäss - dies, nachdem wir erst kürzlich nach eingehender Diskussion die Ehe gestärkt und für alle ermöglicht haben. Diese Vorlage schafft die Ehe im Steuerrecht faktisch ab und missachtet damit auch den besonderen grundrechtlichen Schutz der Ehe.

Ein Hauptargument für den Bundesrat ist die Beschäftigungswirkung der Individualbesteuerung. 25 Prozent der Frauen sind nicht erwerbstätig. Viele der 75 Prozent erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit oder erzielen ein geringes Zweiteinkommen. Dieser Anteil soll mit steuerlichen Massnahmen gesteigert werden. Wörtlich schreibt der Bundesrat: "Das grösste Potenzial für Beschäftigungseffekte besteht daher bei[NB]verheirateten Zweitverdienerinnen und Zweitverdienern." Er unterbreitet uns eine Lenkungsmassnahme, eine Lenkungsmassnahme im Steuerrecht. Je nach Ausgestaltung meiner persönlichen Lebenssituation bekomme ich einen Bonus oder einen Malus, also sogenannte Social Credits.

Die Aufnahme von Arbeitstätigkeiten durch unsere Bürgerinnen und Bürger hängt im Wesentlichen aber nicht von steuerlichen, sondern von zahlreichen nicht steuerlichen Faktoren ab, wie etwa dem Stellenangebot, dem Arbeitsort, der wirtschaftlichen Unabhängigkeit oder den Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Diejenigen, die diese Möglichkeit nicht haben oder sich bewusst dafür entscheiden, zugunsten ihrer Kinder mit nur einem Einkommen oder einem sehr kleinen Teilzeiterwerb auszukommen, werden steuerlich bestraft. Wollen wir denn nur noch Familien, deren Kinder nicht zuhause betreut werden? Ist es Aufgabe des Staates, dafür ein Malus- oder ein Bonussystem zu schaffen? Mir ist schleierhaft, wie unter liberalen Grundsätzen eine solche Haltung vertreten werden kann.

Mit der vorgesehenen Neuregelung des Kinderabzugs kann sodann bei Einverdiener-Ehepaaren diejenige Person, die das Einkommen erzielt, nur die Hälfte des Kinderabzugs geltend machen, obwohl sie in den meisten Fällen vollständig für den Unterhalt des Kindes und des Ehepartners aufkommt. Eine alleinerziehende Person mit gleichem Einkommen kann hingegen den ganzen Kinderabzug geltend machen. Auch hier sieht selbst der Bundesrat einen Verstoss gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Er rechtfertigt dies jedoch damit, dass dies zulässig sei, solange eine bestimmte Gruppe von Steuerpflichtigen in genereller Weise nicht wesentlich stärker belastet oder systematisch benachteiligt werde. Es ist aber eine krasse Ungleichbehandlung von Einverdienerfamilien oder Familien mit einem geringen Zweitverdienst. Wenn alle, die Kinder erziehen, Abzüge geltend machen können und die Ausfälle nicht höher sein sollen als vom Bundesrat geplant, darf der Kinderabzug nur auf 10[NB]700 statt, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, auf 12[NB]000 Franken angehoben werden. Ansonsten würde der Steuerausfall rund 250 bis 300 Millionen Franken betragen. Es ist also nicht unwesentlich und sehr wohl substanziell. Es ist gar sehr substanziell, zumal nur die Einverdiener-Ehepaare oder die Ehepaare mit geringem Nebenverdienst diesen Ausfall zu zahlen hätten. Für mich ist unverständlich, dass die Linke den bundesrätlichen Entwurf unterstützt und vor allem den sozial Schwächeren den vollen Kinderabzug nicht ermöglichen möchte.

Ich komme noch auf den administrativen Aufwand zu sprechen, den die Vorlage verursacht. Sie führt, das wurde schon gesagt, zu rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen, die nicht isoliert veranlagt und beurteilt werden können, [PAGE 32] sondern umfangreiche Abklärungen zur Folge haben. Die Anträge sprechen für sich.

Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sollten Sie trotzdem eintreten, dann mögen Sie doch die gröbsten Mängel in der Vorlage beseitigen. So sollte die gegenseitige Unterstützung der Ehepartner möglich sein, indem dafür Abzüge möglich sind. Zudem sollten auch Kinderabzüge möglich sein, damit das nicht ins Leere fällt.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, nicht einzutreten und der Minderheit zu folgen.