Ettlin Erich · Ständerat · 2025-03-04
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-04
Wortprotokoll
Ich bemühe mich, keine Wiederholung zu bringen, ich habe meine Notizen zusammengestrichen. Aber aus Sicht des Praktikers möchte ich noch zwei, drei Sachen sagen.
Meine Interessenbindung: Ich bin Steuerexperte bei der BDO AG, ich bin verheiratet, und wir sind Doppelverdiener. Es gibt hier also Punkte, bei denen ich profitiere, und andere, bei denen ich nicht profitiere. Ich würde am meisten als Steuerexperte bei der BDO AG profitieren, aber ich gehe Richtung Pensionierung. Der Beschäftigungseffekt wird tatsächlich eintreten, nicht nur bei Steuerverwaltungsmitarbeitern, wie[NB]Kollege[NB]Salzmann[NB]sagte,[NB]sondern auch[NB]bei[NB]den[NB]Beratern.
Aussagen aus ein, zwei Voten muss ich jetzt noch klären. Es wurde gesagt, dass es die Individualbesteuerung ja in anderen Ländern oder auch hier in der Schweiz vor der Heirat und nach dem Verheiratetsein schon gebe. Zur Frage betreffend vorher und nachher: Wenn man noch nicht verheiratet oder geschieden ist oder wenn man unverheiratet bleibt, dann ist man nicht in einer Wirtschaftsgemeinschaft; das ist wirklich ein Unterschied. Wir haben es gesagt, die Wirtschaftsgemeinschaft spielt eine Rolle; es spielt eine Rolle, ob man verheiratet oder nicht verheiratet ist. Rechtlich spielt es eine Rolle, und auch das Steuerrecht bildet Recht ab.
Zur Aussage, dass es in anderen Ländern auch gehe: Ich glaube, die Spezialität der Schweiz ist, dass wir eine Vermögenssteuer haben. Wir haben keine Quellensteuer, bei uns ist die Steuerveranlagung eines Ehepaars die vollständige Auslegung aller Bestandteile. In anderen Ländern gibt es fast nichts mehr zu veranlagen, weil mit der Quellensteuer der Lohn schon besteuert wurde und weil es keine Vermögenssteuer gibt. Da ist die Restmenge unerheblich. Aber bei uns ergäbe es einen Verwaltungsaufwand, weil wir ein spezielles System haben.
Ich kann Ihnen sagen - und jetzt spricht der Steuerberater -, die Zuteilung des Vermögens am Anfang wird interessant: Bei dem Ehepartner, bei dem das Vermögen liegt, fällt auch der Ertrag daraus an. Diese Erträge sind als Einkommen steuerbar. Somit werde ich natürlich schauen, dass der Vermögensertrag dort anfällt, wo die tiefe Progression ist, also am besten bei dem Partner, der ein tieferes Einkommen hat. Da steckt viel Potenzial drin. Das wäre schon ein Tipp an alle hier, falls wir diese Vorlage annehmen. Ich werde Sie selbstverständlich alle gratis beraten, weil ich so viel Zeit bekomme. So viel zum Unterschied gegenüber der Situation vor der Heirat und nach dem Verheiratetsein und gegenüber der Situation in anderen Ländern.
Den Beschäftigungseffekt habe ich erwähnt. Zur Digitalisierung: Hier macht man sich Illusionen. Sie haben es sich sicher in Ihrem Kanton angesehen; ich habe das auch gemacht, ich war selber einmal Steuerverwalter im Kanton. Heute wird schon automatisch veranlagt. Die Systeme sind weit. Es wird auch künstliche Intelligenz verwendet. Man kann aber nur wenige Prozent automatisch veranlagen. Am Schluss muss ein Mensch beurteilen, ob etwas sein kann oder nicht. Ein System schaut sich zuerst an, ob etwas sein kann oder nicht; falls nicht, wird eine rote Flagge gesetzt. Dann muss es sich jemand ansehen, und das müssen Menschen sein - zum Glück, denn ich hoffe für uns alle, dass es am Schluss Menschen sind, die beurteilen, ob meine Steuererklärung Sinn macht oder nicht, und nicht eine Maschine, weil ich sonst gegen eine Maschine Einsprache erheben müsste.
Weiter wurde gesagt, es sei nicht zivilstandsneutral, nicht neutral bezüglich des Zusammenlebens. Es ist auch nachher nicht neutral. Auch das wäre eine Illusion. Bei der Individualbesteuerung wird es davon abhängen, ob man Kinder hat oder nicht, ob man verheiratet ist oder nicht. Wie gesagt: Ist man verheiratet, bildet man eine Wirtschaftsgemeinschaft, und dabei spielt es keine Rolle, ob ein Zahlungsfluss von A nach B geht, von der Frau zum Mann oder umgekehrt. Es spielt keine Rolle, weil es sich um dasselbe Vermögen handelt. Solange die Ehe dauert, ist es dasselbe Vermögen. Ist man nicht verheiratet, spielt dieser Zahlungsfluss eine Rolle. Kollege Hegglin hat den Vorschlag gemacht, dass man eigentlich beim Bezahlenden abziehen und beim Empfänger in der Ehe besteuern können müsste. Auch das ist eine steuerplanerische Möglichkeit, es ist eigentlich auch konsequent.
Zu den Kantonen, Kollege Bischof hat es gesagt: Wir waren ja alle auch bei den Kantonen. Die Kantone müssen ihre Gesetze anpassen. Ich verweise auf Seite 57 der Fahne und die Übergangsbestimmungen zum Steuerharmonisierungsgesetz, die die Kantone einhalten müssen: Das Gesetz tritt spätestens am 1.[NB]Januar des sechsten Jahres "nach Ablauf der Referendumsfrist" in Kraft oder, falls eine Abstimmung stattgefunden hat, "nach der Abstimmung". Sechs Jahre haben die Kantone Zeit, die Gesetze anzupassen! Nun kann man sagen, das Steuerharmonisierungsgesetz gebe dieses Gesetz vor. Die Kantone müssen aber die Tarife anpassen. Viel Vergnügen bei den 26 Volksabstimmungen über Tarifanpassungen!
Ich habe im Kanton gefragt, was man machen will, wenn man beim Volk verliert. Man sagt mir, dann werde man einen neuen Anlauf nehmen. Das müsse man ja, denn man könne ja keine Individualbesteuerung machen, ohne die Tarife anzupassen. Wenn dann auch ein zweites Mal Nein gesagt wird - und ich komme aus einem Kanton, in dem gerne Nein gesagt wird -, können Sie sich vorstellen, was dann kommt. Am Schluss muss der Bundesrat oder der Regierungsrat mit einer Notverordnung einen Tarif über das Gesetz stellen. Das ist auch für uns als Ständeräte nicht das richtige Vorgehen. Wir kämpfen hier gegen die Kantone. Ich habe viel Verständnis für die Kantone. Sie haben das Problem gelöst. Sie[NB]müssten nun in sechs Jahre unsichere Zukunft gehen, in denen sie Steuerrevision um Steuerrevision vor dem Volk durchzubringen versuchen.
In diesem Sinne, Sie spüren es: Ich bin gegen Eintreten und gegen diese Vorlage.