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Bischof Pirmin · Ständerat · 2025-03-04

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-04

Wortprotokoll

Sie kommt auf sanften Pfoten daher, diese Vorlage, mit einem technischen Begriff: Individualbesteuerung. Die Vorlage beinhaltet jedoch die grösste Revision des schweizerischen Einkommenssteuerrechtes, seit es dieses gibt. Es ist eine eigentliche steuerrechtliche Revolution, die da vorgeschlagen wird. Revolutionen pflegen bekanntlich hehre Ziele zu haben: Liberté, Egalité, Fraternité. Diese Reform hier hat aber auch drei wesentliche Konsequenzen. Ich frage mich nur, ob wir diese drei Konsequenzen wollen, so, wie wir Liberté, Egalité und Fraternité wollen.

Welches sind die drei Konsequenzen der Vorlage?

Die erste Konsequenz ist: Doppelverdienerinnen und -verdiener werden begünstigt, Alleinverdienerinnen und -verdiener als Ehepartner werden künftig massiv mehr belastet. Nehmen wir ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Haushaltseinkommen von 150[NB]000 Franken. Wie die "NZZ" richtig vorgerechnet hat, führt die Vorlage, die wir vor uns haben, zu folgender Konsequenz: Wenn die beiden Ehepartner Teilzeitakademiker oder -akademikerinnen sind, die etwa gleich viel verdienen und zusammen auf ein Haushaltseinkommen von 150[NB]000 Franken kommen, zahlen sie künftig 700 Franken Bundessteuern. Wie viel zahlt künftig hingegen ein Ehepaar mit dem gleichen Haushaltseinkommen und ebenfalls zwei Kindern, bei dem ein Ehepartner beispielsweise ein Handwerker ist, der zu 100 Prozent arbeitet, während die Ehefrau die Kinder zuhause betreut? 4000 Franken! Die Teilzeitakademiker zahlen also 700 Franken, das Alleinverdiener-Handwerkerpaar 4000 Franken. Das ist die erste Konsequenz der Revolution, die wir hier machen. Das kann man wollen. Man kann ein solches Familienmodell durch den Staat vorschreiben lassen wollen. Man kann das wollen. Ich will das nicht!

Selbst wenn man es will, muss man sich bewusst sein, dass man das im schweizerischen Recht geltende Familienmodell damit nicht aufhebt. Es bleibt dabei, dass die Ehe immer noch existiert, nämlich im Familienrecht, im Erbrecht. Es bleibt dabei, dass bei den Ergänzungsleistungen und bei den Prämienverbilligungen auf das gemeinsame Haushaltseinkommen abgestellt wird. Was diese Revolution bewirkt, ist die Schaffung eines inkohärenten Modells. Das ist das eine.

Die zweite Konsequenz - dessen muss man sich vielleicht vor allem auf der anderen Seite dieses Saales bewusst sein - ist die folgende: Was bringt uns diese Reform, diese Revolution an Sozialem? Wir haben die grösste Reform des Einkommenssteuerrechtes mit einer Umverteilung von unten nach oben vor uns. Vielleicht haben Sie die SRG-Dokumentation vom 15.[NB]Februar 2025 gesehen. Darin wurde Professor Hintermann von der Universität Basel zitiert: "Von der Systemänderung würden vor allem Haushalte mit höheren Einkommen profitieren. Dagegen würden Haushalte mit tieferen Einkommen tendenziell verlieren." Und weiter: "Ein Systemwechsel hin zur reinen Individualbesteuerung wäre im Allgemeinen eine Umverteilung von ärmeren zu reicheren Haushalten."

Um es etwas konkreter zu sagen, zitiere ich die "NZZ". Die "NZZ" publiziert jährlich einen Steuerberatungsteil zur Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung; ich zitiere Seite 3 der entsprechenden Beilage, die Sie vielleicht auch gelesen haben: "Von der Individualbesteuerung am stärksten profitieren Doppelverdiener-Ehepaare mit steuerbarem Jahreseinkommen ab rund 240[NB]000 Franken. Bei einem jährlichen steuerbaren Familieneinkommen von unter 60[NB]000 Franken entstehen hingegen keine oder nur geringfügige Veränderungen. Das heisst, mittelständische Familien mit traditionellem Familienmodell und Alleinerziehende würden die Steuerausfälle kompensieren, die aus der Individualbesteuerung von Grossverdienern resultieren." Das ist die zweite Konsequenz dieser Revolution: 1 Milliarde Franken wird von unten nach oben verschoben. Das ist die zweite Konsequenz.

Die dritte Konsequenz - wir sind der Ständerat - ist schon reichlich absurd. Da hat also das Bundesgericht im Jahr 1984 festgestellt, dass das schweizerische Ehebesteuerungsrecht verfassungswidrig ist, weil Ehepaare gegenüber nicht verheirateten Paaren benachteiligt werden. Im Jahr 1984! Und was ist nachher passiert? Sämtliche Kantone haben das Bundesgerichtsurteil ernst genommen und ihre Steuergesetzgebungen korrigiert - sämtliche Kantone! Der Bund hingegen hat einfach nichts getan. Und jetzt kommt dieser Bund und sagt: [PAGE 35] Wir haben ein Problem, deshalb zwingen wir jetzt alle 26 Kantone, ihre Steuersysteme auf den Kopf zu stellen - alle 26 Kantone, die überhaupt kein Problem haben mit dem Thema, das hier aufgeworfen wird! Das kann man wollen, aber dann müssen Sie Verständnis dafür haben, dass uns die kantonalen Finanzdirektoren einstimmig vorschlagen, das nicht zu tun, diesen Mehraufwand bei den Kantonen - für nichts! - also nicht zu kreieren. Wenn der Bund ein Problem hat, soll er es lösen, nicht die Kantone.

Frau Bundespräsidentin, Sie sind nicht zu beneiden. Sie müssen hier die Fahne für eine Revolution hochhalten, die nun wirklich an Absurdität nicht mehr zu überbieten ist. Und Sie sind ja nicht schuld daran. Schuld daran ist dieses Parlament. Die Mehrheit hier drin hat den Bundesrat gezwungen, diesen Entwurf vorzulegen. Der Bundesrat hatte eine Vorlage, die die Probleme, die wir haben, einfach gelöst hätte, indem sie nämlich eine alternative Besteuerung vorsah, wie sie viele andere Länder kennen, die diese Ungerechtigkeiten alle nicht mehr haben. Und dieses Parlament hat sich mit einer knappen Mehrheit bisher nicht auf diese Lösung eingelassen.

Weil es um eine solch absurde Revolution geht, empfehle ich Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten.