Lexipedia

Zopfi Mathias · Ständerat · 2025-03-05

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-03-05

Wortprotokoll

Es gibt viele parlamentarische Initiativen und Motionen in diesem Haus - nicht wenige finden, es seien zu viele. Der Sprechende sieht das auf jeden Fall so, und auch der Initiant dieser auf den ersten Blick durchaus sympathischen parlamentarischen Initiative kommt offenbar zu diesem Fazit. Der Initiant hat gehandelt und einen Vorstoss gegen die vielen Vorstösse eingereicht.

Nicht nur heute kommen wir zum Fazit, dass die parlamentarischen Instrumente manchmal inflationär genutzt werden. Bereits im 19.[NB]Jahrhundert beschwerte sich die "NZZ" vom 30.[NB]Dezember 1882 über die "nachgerade in schrecklicher Anzahl aus dem parlamentarischen Boden herauswachsenden Motionen und Interpellationen". Die "NZZ" war 1882 noch kritisch; die heutigen Medien sind mindestens zum Teil gnädiger mit den vorstossfreudigen Kolleginnen und Kollegen unter uns. So schrieb "Watson" am 13.[NB]Dezember 2022 [PAGE 79] darüber, welche Parlamentarier am fleissigsten seien. Damit waren explizit diejenigen gemeint, die am meisten Vorstösse einreichen. Unter der Überschrift "Die Faulsten" wurden zudem jene Mitglieder der eidgenössischen Räte genannt, die keine oder wenige Vorstösse eingereicht hatten. Dass auf dieser Liste der Faulsten auch Vertreter des eidgenössischen Standes Glarus verzeichnet waren, habe ich durchaus persönlich genommen.

Nach diesen Kriterien beurteilt, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir im Vergleich zum Nationalrat recht faul sind, auch wenn es einige Fleissige unter uns hat. Lassen Sie uns das kompensieren, indem wir die vorliegende parlamentarische Initiative einer strengen Prüfung unterziehen. Immerhin - dieser Satz ist äusserst ernst gemeint - ist eines der wohl besten Mittel gegen die Vorstossflut, sich nicht von guten Titeln und träfen Kurzbegründungen verleiten zu lassen, sondern die Messlatte für jeden Vorstoss hoch anzusetzen und ihn bei Nichterfüllung gnadenlos abzulehnen.

Die vorliegende parlamentarische Initiative fordert, dass die Mitglieder des Nationalrates pro Legislatur nur 32 Vorstösse einreichen können. Dieser Vorstoss wurde von der SPK des Nationalrates knapp mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt. Der Nationalrat änderte das und gab der parlamentarischen Initiative mit 96 zu 95 Stimmen knapp Folge.

Dies führte dazu, dass sich auch unsere SPK mit dem Vorstoss zur Limitierung der Vorstösse beschäftigen musste. Die Kommission tat dies an ihrer Sitzung vom 13.[NB]Januar 2025. Sie beantragt Ihnen mit 7 zu 3 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Position der Minderheit wird nachher von Kollege Schwander begründet.

Es gibt rechtliche und praktische Argumente, die dafür sprechen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Ich beginne bei den rechtlichen. Der Initiant fordert, dass die Beschränkung auf 32 Vorstösse pro Mitglied und Legislatur nur im Nationalrat gelten soll. Er will deshalb das Geschäftsreglement des Nationalrates ändern. Allerdings ist das Initiativ- und Antragsrecht der Mitglieder der Bundesversammlung in Artikel 160 der Bundesverfassung geregelt. Für eine Limitierung, wenn eine solche überhaupt zulässig ist, bräuchte es eine gesetzliche Grundlage. Deshalb ist diese Vorlage auch nicht Sache des Nationalrates allein; es braucht die Zustimmung des Ständerates. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass wir diese nicht geben können, weil es um eine verfassungswidrige Einschränkung der parlamentarischen Rechte geht. Im Übrigen zeigt ein Blick in die Geschichte, dass die Limitierung der Anzahl Vorstösse pro Parlamentarier genau mit dieser Argumentation immer wieder gescheitert ist und bereits früher als Lösungsansatz für die Problematik verworfen oder abgelehnt wurde.

Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit liegt es in der Verantwortung des einzelnen Ratsmitgliedes und der Fraktionen, mit den parlamentarischen Rechten vernünftig und zurückhaltend umzugehen. Ebenfalls betont wurde, dass es sowohl Transparenz als auch soziale Kontrolle geben soll. Es liegt zwar nicht an mir, Transparenz herzustellen und die einzelnen Mitglieder unseres Rates zu nennen, die es mit Vorstössen übertreiben. Trotzdem betreibe ich etwas soziale Kontrolle und sage jenen, die eigentlich wissen müssten, dass sie dazugehören: Gehen Sie in sich und lassen Sie es das eine oder andere Mal einfach sein.

Es gibt aber auch ein praktisches Argument, das gegen die parlamentarische Initiative spricht. Der Initiant will die Anzahl Vorstösse pro Ratsmitglied auf 32 pro Legislatur beschränken. Es gibt nur elf Mitglieder des Nationalrates und ein Mitglied des Ständerates, die diese Quote überhaupt überschreiten. Im Schnitt werden deutlich weniger Vorstösse eingereicht. Die Mehrheit reicht pro Legislatur weniger als zehn Vorstösse ein. Die Limitierung analog der parlamentarischen Initiative würde also praktisch gar nichts bringen. Sie würde wohl dazu führen, dass das Kontingent abgetauscht würde oder im schlimmsten Fall sogar ein Sog nach oben entstünde. Wenn man tatsächlich etwas bewirken möchte, müsste man die Limitierung auf zehn Vorstösse oder weniger festlegen, und das wäre - dessen sind wir uns alle bewusst - dann doch ein grober Eingriff in das verfassungsmässig geschützte Recht. Im besten Fall wird also kein einziger Vorstoss weniger eingereicht; im schlechtesten Fall kommen einzelne oder mehrere Parlamentarier auf die Idee, dass man das Kontingent doch unbedingt ausschöpfen müsste. Hinzu kommt, dass die Medien jene, die das nicht tun, kritisieren und als faul bezeichnen, womit der Druck nach oben steigt. Ich weiss nicht, ob das nun übertrieben ist oder wirklich so passieren würde, aber ich sage Ihnen: Sparen wir uns dieses Experiment.

Natürlich gibt es auch gute Vorstösse: solche, die unsere Gesellschaft, den Bund und unser Rechtssystem weiterbringen, und solche, die berechtigte Fragen aufwerfen. Die Beurteilung, ob das bei einem konkreten Vorstoss der Fall ist, ist leider oft subjektiv. Niemand kann uns nämlich verbieten, einen Blödsinn wichtig oder umgekehrt etwas Wichtiges einen Blödsinn zu finden. Das ist parlamentarische Arbeit. Bei allem Frust über die vielen Vorstösse sei deshalb gesagt: Es ist nun einmal unsere hohe Aufgabe, mit den geeigneten Mitteln zum Wohle der Eidgenossenschaft tätig zu werden. Ebenso ist es eine Folge davon und eine unvermeidbare Tatsache, dass wir das nicht immer schaffen.

Ich komme zum Fazit: Wenn es um die parlamentarischen Rechte, die Verfassung und unsere Mitwirkung bei der Abarbeitung der Vorstossflut geht, kann es kein Argument sein, dass nur der Nationalrat betroffen ist. Im Gegenteil, Herr Präsident, Sie haben am Montag zu Beginn der Legislatur das erste Gebot des Ständerates erwähnt. Befolgen Sie mit mir heute ein weiteres Gebot des Ständerates: "Sei mit Vorstössen streng. Gib Folge dem, was gut ist. Gib keine Folge dem, was nur gut tönt." Das hilft am meisten, die Flut einzudämmen. Machen wir es also auch im vorliegenden Fall so - geben Sie der parlamentarischen Initiative keine Folge.