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Hegglin Peter · Ständerat · 2025-03-06

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-06

Wortprotokoll

Mit meiner Interpellation wollte ich auf das Thema Angehörigenpflege aufmerksam machen. Die Unterstützung von pflegebedürftigen Angehörigen ist an sich eine wichtige Ergänzung der Spitex-Leistungen. Solche Leistungen wurden stets als solidarische Unterstützung angeschaut, die in einer solidarischen Gesellschaft grossgeschrieben wird. Dies galt, bis das Bundesgericht im Jahr 2019 entschied, dass solche Leistungen in Form von Grundpflege durch Krankenversicherer und Kantone entschädigt werden sollen. Das Gericht stellte fest, dass hier nicht die Person, sondern die Leistung vergütet werde. In der Praxis hatte dies einen ungewollten Effekt. Es entstand eine regelrechte Industrie, die ein lukratives Geschäftsmodell erschuf. Private Spitex-Unternehmen, teils aus dem Ausland operierend, konzentrierten sich darauf, praktisch ausschliesslich pflegende Angehörige zu beschäftigen. Damit sie den Pflegebedarf feststellen können, beschäftigen sie auch eigene Pflegefachleute. Ist der Pflegebedarf festgestellt und sind die Angehörigen angestellt, werden ohne klare Limiten oder Qualitätsvorgaben Pflegeleistungen bei den Krankenversicherern und den Kantonen abgerechnet.

Heute sind es rund dreissig Unternehmen, die sich auf dieses lukrative Geschäft spezialisiert haben. Pro abgerechnete Stunde erhalten sie von der Krankenversicherung den Spitex-Tarif von Fr.[NB]52.60. Darüber hinaus erhalten sie von den Kantonen den Restkostenfinanzierungsbeitrag, was je nach Kanton zu Einnahmen von 70 bis 90 Franken führt. Die Organisationen bezahlen den Pflegenden ein Entgelt von 30 bis 35 Franken. Das Resultat ist eine Kostenkurve, die steil nach oben steigt. Im Jahr 2021 fielen in diesem Bereich noch wenige Millionen Franken für abgerechnete Leistungen an. Für das Jahr 2024 dürften die Kosten gemäss dem Verband der Krankenversicherer gegen 100 Millionen Franken betragen. Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Bei den gemäss Bundesamt für Gesundheit schweizweit rund 600[NB]000 betreuenden Angehörigen könnten die Kosten dereinst ein Vielfaches betragen, dies für eine Leistung, die an sich sinnvoll und wichtig ist.

Die Unterstützung von pflegebedürftigen Angehörigen ist enorm wichtig, und sie soll unter gewissen Voraussetzungen auch vergütet werden dürfen. Aber wenn daraus ein lukratives Geschäft auf Kosten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler entsteht, dann schiessen wir weit über das Ziel hinaus. Spitex Schweiz ortete in diesem Bereich ebenfalls Wildwuchs und forderte in einer Medienmitteilung klare Qualitätskriterien, wie eine zwingende Grundausbildung und eine professionelle Begleitung der pflegenden Angehörigen durch die anstellende Organisation.

In seiner Antwort verweist der Bundesrat auf einen Bericht, der Mitte 2025 erscheinen soll. Wenn die Kostenentwicklung im selben Takt weitergeht, werden die Prämienzahler nächstes Jahr spürbare Zusatzleistungen zu tragen haben. Statt das Thema auf die lange Bank zu schieben, wäre der Bundesrat gut beraten, rasch Grundlagen zu schaffen, damit in diesem Bereich künftig Qualität vor Quantität geht.

Es braucht eine klare Definition von pflegenden Angehörigen, Ausbildungsvorgaben, Rahmenbedingungen für die Anstellung von pflegenden Angehörigen, Qualitätssicherung mit transparenten Monitoring-Instrumenten und nicht zuletzt einen eigenen, tieferen Tarif aufgrund der tieferen Qualifikation. Ich glaube, diese Arbeiten müssten jetzt dringend angegangen werden, damit sie auch innert nützlicher Frist greifen können.