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Widmer Céline · Nationalrat · 2025-03-06

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-06

Wortprotokoll

In Artikel 32l des Bundespersonalgesetzes geht es um Anpassungen der Renten an die Teuerung. Der Bundesrat hat hier in Absatz 1 eine terminologische Anpassung vorgeschlagen. So soll es neu heissen, dass beim Entscheid über eine Teuerungsanpassung der Renten die Gesamtsituation des Vorsorgewerks betrachtet werden soll und nicht nur der zur Verfügung stehende Vermögensertrag, wie es bisher geheissen hat.

Dagegen ist nichts einzuwenden. Wir schlagen Ihnen mit meiner Minderheit aber vor, den darauf folgenden Satz im Gesetz zu streichen. Dort steht heute, dass eine Teuerungsanpassung erst nach erfolgtem Aufbau einer mindestens 15-prozentigen Schwankungsreserve erfolgen darf. Natürlich ist eine angemessene Reserve wichtig und richtig. Aber es ist nicht nachvollziehbar und auch nicht nötig, dass die Konditionen für einen ordentlichen Teuerungsausgleich auf Stufe Bundespersonalgesetz in dieser Absolutheit festgehalten werden. Diese Regelung sollte in die Kompetenz der Organe der Publica fallen. Es macht unserer Ansicht nach keinen Sinn, dass das Gesetz hier die Arbeit der paritätischen Kommission übersteuert. Seit Jahren erfahren die Renten keinen Teuerungsausgleich. Der Kaufkraftverlust beschäftigt auch die Publica-Rentnerinnen, und es geht hier nicht nur um hohe Renten.

Auf jeden Fall braucht die paritätische Kommission hier mehr Handlungsspielraum. Selbstverständlich wird sie nur bei angemessenen Reserven einen Teuerungsausgleich geben können. Das geht aus dem ersten Satz von Artikel 32l Absatz 1 klar hervor.

Ich bitte Sie daher, den Antrag meiner Minderheit anzunehmen.

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