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Schmid Samuel · Bundesrat · 2003-06-10

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2003-06-10

Wortprotokoll

Ich schliesse mich der Kommission an, bitte Sie einzutreten und der Vorlage zuzustimmen. Der Kommissionspräsident hat den Rahmen gesetzt. Ich habe dem nichts beizufügen, höchstens einen Hinweis, nachdem uns da eine gewisse perfide Energie unterschoben wird in Bezug auf das Fait accompli, das man da schafft: Wenn wir diese Perfidie gehabt hätten, dann hätte ich zwei Festungswächter geschickt. Dann würden Sie jetzt bereits über das nächste Traktandum diskutieren, weil wir dann nämlich in der Lage gewesen wären, das selber zu tun.

Ich wollte das aus verschiedenen Gründen nicht. Zum einen - das hängt mit dem zusammen, was der Kommissionspräsident bereits bei der ersten Vorlage gesagt hat -: Das Festungswachtkorps ist in letzter Zeit sehr stark mit vielen anderen Aufträgen belastet. Es ist mein Ziel, diese Leute so weit als möglich zu entlasten und die Miliz einzusetzen. Zum anderen: Ich mache das auch nicht ohne Absicht in Bezug auf die Miliz. Die Miliz ist ein Schlager der Eidgenossenschaft. Die Miliz beweist gerade in internationalen Einsätzen in für Ausländer absolut unerwarteter Art und Weise, was sie zu leisten in der Lage ist. Hier geht es im Übrigen, Herr Reimann, nicht um einen Vergleich mit Kosovo, da stimme ich mit Ihnen überein. Afghanistan ist nicht Kosovo. Aber zwei Mann sind auch nicht 220. Dass wir hier eine klare Limite gesetzt haben, wird ja in der Vorlage selber deutlich. Der Zeitablauf ist natürlich - wenn ich mich jetzt dazu entschliesse, Miliz zu entsenden - nicht ganz problemlos planbar, weil ich diese Leute aus ihren zivilen Engagements herauslösen muss. Soll ich jetzt mit einer Vorlage kommen und Ihnen sagen: Zum Zeitpunkt, da ich mich entscheiden muss, weiss ich noch nicht, ob ich zum gegebenen Einsatzzeitpunkt dann auch die nötigen Leute habe? Also hat die zuständige Stelle mit infrage kommenden, mit entsprechender Ausbildung versehenen Milizoffizieren gesprochen. Dort hat sich dann die Möglichkeit des Einsatzes ergeben. Jetzt berufe ich mich ebenfalls auf das vom Volk angenommene Gesetz, wo es heisst, dass der Bundesrat die Genehmigung der Bundesversammlung in dringenden Fällen nachträglich einholen kann, weil man seinerzeit bei der Gesetzesberatung vorausgesehen hat, dass wir hier gelegentlich mit inkongruenten Zeitverhältnissen zu arbeiten haben.

Nachdem es um zwei Milizoffiziere ging, nachdem es um den Einsatz in einem Staat ging, der seit 20 Jahren unter den Folgen des Krieges leidet, habe ich mich entschieden, dem Bundesrat zu beantragen, diese zwei Leute zu entsenden und jetzt die entsprechende Bewilligung nachträglich einzuholen - nicht zuletzt dem altrömischen Grundsatz folgend, dass doppelt gibt, wer rasch gibt. Denn wenn wir zu spät kommen, können Sie zwanzig Leute schicken, das wird gar nicht mehr zur Kenntnis genommen. Wenn Sie hingegen am Anfang mit dabei sind, genügen zwei Leute.

Ich bitte Sie, in Würdigung all dessen dieser Ausnahme zuzustimmen, gestützt auf das Gesetz und die allgemeinen Verhältnisse, vor allem aber auch deswegen, weil es effektiv um zwei Leute geht.

Im Übrigen, Herr Reimann: Ich sage sehr häufig Nein. Wenn ich Ihrer Argumentation folgen würde, dann müsste ich die zwei Leute in Sri Lanka, dann müsste ich die Leute in Eritrea, dann müsste ich die Beobachter auf den Golan-Höhen, dann müsste ich sogar die Delegation in Korea zurückziehen. Das alles ist aber nicht in dem Sinne, wie Sie es verstehen, Gegenstand der Militärgesetzgebung; sie wurde nicht für so kleine Delegationen, sondern für eigentliche Truppenverbände definiert. Da stimme ich absolut mit Ihnen überein: Wenn wir über Truppen diskutieren - das hat das VBS in Zusammenhang mit Afghanistan immer gesagt -, kommt ein Truppeneinsatz nicht infrage. Hier handelt es sich aber um eine Delegation von zwei Leuten, die dort nicht als Truppenverband im Einsatz stehen.

Selbstbeschränkung ist mithin eine Tugend, aber wir beschränken uns auf das, von dem wir glauben, es liege im Interesse unseres Landes. Es liegt im Übrigen auch im Interesse unserer zivilen Hilfsorganisationen, denn letztlich geht es auch vor Ort um eine gewisse Vernetzung zwischen den verschiedenen Kräften. So erfolgt auch diese Entsendung im Einvernehmen und in Absprache mit dem EDA, das für die zivile Seite zuständig ist.

Ich bitte Sie also, hier zuzustimmen.

Ein Wort noch zur Frage, die Herr Hess in Bezug auf die Sicherheit aufgeworfen hat: Das ist selbstverständlich ein Problem, und das erfüllt uns natürlich mit Sorge, allerdings ganz generell und nicht speziell bezogen auf diesen Einsatz. Wir hatten bisher auch Glück, denn trotz diesen mittlerweile seit Jahren in ungefähr gleicher Anzahl erfolgten Einsätze hatten wir bisher auf der militärischen Seite nur relativ wenige Todesfälle, wobei jeder Todesfall natürlich einer zuviel ist.

1999 hatten wir einen Hauptmann, der in Georgien während drei Tagen als Geisel gefangen gehalten wurde. 1997 waren es ein Major und ein Hauptmann, die während 14 Tagen in Tadschikistan als Geiseln gefangen gehalten wurden, und am 8. Oktober 2001 kam Major i. Gst. Hofer als Uno-Militärbeobachter in Georgien bei einem Helikopterbeschuss ums Leben.

Wir hatten jetzt verschiedentlich in Afghanistan diese vereinzelten Terrorakte und damit auch entsprechende Opfer zu beklagen - nicht in unserer Armee, aber bei all diesen Hilfskräften. Das ist natürlich auch ein Risiko für unsere Leute; dessen sind sich all diese Beauftragten bewusst. Sie haben [PAGE 501] ja das gleiche Problem auch beim IKRK und bei der Deza. Wir haben das Gleiche beim VBS, und es gilt einerseits, dafür zu sorgen, dieses Risiko möglichst kalkulierbar zu behalten, d. h. in der Regel mit anderen zusammen die Risikobeurteilung kurzfristig, gelegentlich auch täglich, vorzunehmen, um entsprechende Massnahmen zu treffen.

Im vorliegenden Fall sind unsere Leute Teil eines Stabes, in dem auch andere Staaten mit wesentlich stärkerer militärischer Präsenz vor Ort sind; sie sind somit ohnehin nicht isoliert. Zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Entsandten in den Irak für die Kontrolle der chemischen Waffen hatten wir zusammen mit anderen Staaten Gespräche, wie und auf welchen Wegen allenfalls bei einem frühzeitigen Losbrechen des Krieges diese Leute evakuiert werden könnten. Dabei waren sie im Rahmen einer Uno-Mission, und die Uno bot da natürlich noch eine besondere Garantie.

Sie sehen, hier ist fallweise exakt abzuklären, wo und allenfalls inwieweit wir einzugreifen haben. Das kann dazu führen, dass ein solches Mandat kurzfristig aufgehoben oder modifiziert wird.

Aber allein deswegen das Mandat überhaupt nicht auszuüben - selbstverständlich, das wäre in unserem Ermessen -, würde auch entsprechend gewürdigt, denn das Risiko, das unsere Leute eingehen, ist in der Regel mit Sicherheit nicht grösser als das Risiko derjenigen Staatsangehörigen, die mit weit grösserem Engagement dort vor Ort sind. Im Gegenteil: Nicht selten wird die Präsenz der Schweiz dazu benutzt und kann dazu benutzt werden, den Kontakt zu den zivilen Behörden zu normalisieren, zu intensivieren, vielleicht zu beschleunigen, weil die Schweiz auch in sehr fernen Landen nach wie vor den Eindruck der Neutralität hinterlässt. Das ist ein Trumpf, weil wir den Vorteil eines kleinen Staates haben, der da nicht mit solchen Massnahmen irgendwelche eigenen Interessen verfolgen will, und das offenkundig ist. Wir haben hier also sogar stärkere Möglichkeiten, nachhaltig für unser Land zu wirken, als das wahrscheinlich für Truppenkontingente anderer Staaten der Fall ist, die mit weit stärkerer Präsenz vor Ort sind.

Insgesamt schien dem Bundesrat dieses Engagement vertretbar, ihm schien auch die Ausnahme gegeben, und die Mehrheit Ihrer Kommission stimmt dem ebenfalls zu.

Ich bitte Sie, ihr zu folgen.