Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2025-03-10
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-10
Wortprotokoll
Die Vorlage trägt den Titel "Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken". Vereinfacht gesagt, geht es in der Vorlage darum, wie wir mit Areal- und Hausbesetzungen umgehen. Im Grundsatz geht es zum einen um eine Änderung von Artikel 926 des Zivilgesetzbuches zur sogenannten Besitzeswehr und zum andern um eine Änderung der Artikel 248 sowie 260a und 260b des ZGB; hier geht es um Verfahrensfragen.
Was ist das Ziel der Vorlage? Das Ziel der Vorlage ist ziemlich einfach. Es geht zum einen darum, den Besitzesschutz zu vereinfachen, und zum andern darum, die entsprechenden Verfahren klarer zu strukturieren. Beim Besitzesschutz ist klar, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer, teilweise sogar die Besitzerinnen und Besitzer, die Möglichkeit haben sollen, sich besser zu verteidigen. Sie sollen mehr Abwehrmöglichkeiten erhalten. Bei der klaren Strukturierung der Verfahren geht es darum, dass insbesondere auch den Behörden klar ist, was sie tun müssen. Das hat in den letzten Tagen und Wochen noch zu Diskussionen geführt.
Sie haben es von meinem Kollegen Nicolet bereits gehört: Am Ursprung dieser Gesetzesvorlage steht eine Motion Feller. Die Kommission für Rechtsfragen hat sich intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt. Sie hat verschiedene Anhörungen durchgeführt und hat schlussendlich auch gegenüber dem Entwurf des Bundesrates die eine oder andere Verbesserung vorgenommen, immer mit dem Fokus, den Besitzesschutz zu vereinfachen und die Verfahren klarer zu strukturieren.
Es gibt auch eine Minderheit Dandrès, die nicht auf die Vorlage eintreten will. Die Minderheit ist der Meinung, dass das heutige Gesetz bereits ausreichend Möglichkeiten bietet, um den Besitzesschutz zu gewähren respektive Abwehrrechte geltend zu machen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht das ein wenig anders. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass es klarere und bessere Regeln braucht. Vor allem braucht es Regeln, die schlussendlich auch die Durchsetzung ermöglichen. Insbesondere werden die Gerichte, welche entsprechende Entscheide treffen, zukünftig die Behörden anzuweisen haben, damit diese die Entscheide klar umsetzen; ich werde im Rahmen der Detailberatung noch darauf eingehen.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission, auf die Vorlage einzutreten und einen wichtigen Schritt für mehr Besitzesschutz und klarere Verfahren zu machen. Ich werde mich dann im Rahmen der Detailberatung mit den Artikeln 926 sowie 248, 260a und 2060b ZGB im Detail auseinandersetzen und diese noch erläutern, insbesondere was die Differenzen zum Entwurf des Bundesrates betrifft.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie der Mehrheit Ihrer Kommission folgen.