Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-06-11
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-11
Wortprotokoll
Ich möchte gerne die Fragen beantworten, die an mich gestellt wurden. In Artikel 164 unserer neuen Verfassung haben wir das Prinzip der politischen Gewichtung eingeführt. Dort ist für die Gesetzgebung festgehalten: Die "wichtigen" Dinge gehören ins Gesetz. Was politisch als "sehr wichtig" betrachtet wird, darf in die Verfassung aufgenommen werden; das ist möglich, ohne Verletzung des Prinzips der Einheit der Materie.
Zweite Bemerkung: Wir betreiben hier Feinarbeit; es ist bereits von Herrn Inderkum darauf hingewiesen worden. Wenn wir das 200-Seelen-Dorf Amsteg anführen, dann dürfen wir offenbar auch noch etwas dazu sagen, was nachts und sonntags in Amsteg passiert. Nein, Spass beiseite, es geht um die Frage der Änderung von Artikel 84 Absatz 3 der Verfassung. Dort besteht der Zusammenhang. Bisher gibt es dort bezüglich Durchgangsverkehr die Ausnahme für Ortschaften. Diese Ausnahme ist ein "harmloses Ding" für die Verlagerungspolitik, das ist eine Kleinigkeit. Die Öffnung aber, die Ihnen die Kommission vorschlägt, ist gewichtig, und darum muss, glaube ich, Vorsorge getroffen werden, dass die Verlagerungspolitik durchgesetzt werden kann und dass die Bevölkerung den Schutz, den sie von der Verlagerungspolitik erwartet, auch wirklich geniessen kann. Aus dieser Perspektive hat Artikel 82 Absatz 4 eine grosse Bedeutung für die betroffene Bevölkerung.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.