Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-06-11
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-11
Wortprotokoll
Ich kann nur auf einige wenige Punkte antworten.
1. Zunächst möchte ich in Erinnerung rufen, dass Ihre Kommission am Schluss den Gegenentwurf mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen hat.
2. Viel Kritik, viele Sorgen, die heute Morgen vorgetragen wurden, gelten der Initiative. Zu einem guten Teil sind diese Sorgen begründet. Diese Kritik ist aber unberechtigt, soweit sie sich an den Gegenentwurf richtet. Ich habe jedenfalls nichts gehört, das unserem Konzept widersprochen hätte; abgesehen von den offenen Grundfragen.
3. Zum Aspekt der Demokratie: Demokratie ist Herrschaft auf Zeit; sie endet für das bisherige Parlament diesen Herbst. Dann sind Neuwahlen, und das neue Parlament kann selbstverständlich das ändern, was das alte beschlossen hat. Bei allem Respekt gegenüber unseren Vorgängern haben wir auch ein Recht, uns in unserer Zeit zu unseren Problemen zu äussern. Wer hier argumentiert, der Gegenvorschlag sei demokratiewidrig, bekämpft letztlich das Recht auf Volksinitiativen. Dafür habe ich kein Verständnis.
4. Die Kommission hat sich sehr intensiv mit den besonderen Problemen betroffener Kantone auseinander gesetzt. Das gilt für Uri, das gilt aber auch für den Kanton Tessin. Kollege Bieri hat sich auch in den Vorbereitungen intensiv mit diesen Fragen auseinander gesetzt und sie in der Kommission auf den Tisch gelegt. Andere Kolleginnen und Kollegen haben das auch getan.
Wir haben uns dabei natürlich auch an die Fakten halten müssen. Ich habe Ihnen die Zahlen über die Verkehrsbelastung am Gotthard und die Belastungen an anderen Orten in diesem Land vorgelegt. Wir sind uns auch einig gewesen, dass die Autos und Lastwagen von Flüelen bis Basel, St. Margrethen oder Bargen nicht fliegen können. Sie fahren irgendwo auf den Strassen, und zwar ebenso zu Tausenden oder vielleicht zu noch mehr. Entsprechend sind in anderen Kantonen die Belastungen auch schwerwiegend, nicht nur in Uri.
5. Das Argument EU ist teilweise in Minderheitsanträgen zum Ausdruck gekommen und ist in unserer Debatte zu Recht angesprochen worden. Es hat auch in der Kommission selbstverständlich seinen Stellenwert gehabt. Diesen Trumpf hat die Schweiz ohnehin. Der Bundesrat wird ihn sicher ausspielen. Es stellt sich die Frage, ob wir das ausdrücklich oder indirekt im Text zum Ausdruck bringen wollen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, das sei nicht nötig, denn Programm und Finanzierung liegen nach dem Konzept der ständerätlichen Kommission neu vollumfänglich in der Hand der Bundesversammlung. Die Bundesversammlung wird weiss Gott sicher in der Lage sein, die Interessen der Schweiz auch gegenüber Italien und den anderen EU-Ländern wahrzunehmen. Das ist eine ihrer Uraufgaben. Ich glaube, Sie dürfen der Bundesversammlung trauen.
6. Die Gesamtsicht, Herr Brändli - er ist leider nicht anwesend -, ist gewahrt. Ich verzichte auf weitere Bemerkungen; seine Bemerkungen zur Finanzierung können aber so nicht im Raum stehen bleiben.
7. Die letzte Bemerkung betrifft die Verlagerungspolitik. Hier scheinen offenbar auch in diesem Saale sachliche Differenzen zu bestehen. Ich bitte Sie, in diesem Zusammenhang einmal den Alpenschutzartikel durchzulesen, das Verkehrsverlagerungsgesetz durchzulesen, das Konzept durchzulesen. Es ist klar: Die Grundfragen, die uns Herr Kollege Leuenberger mahnend auf den Tisch gelegt hat, stellen sich - aber sie stellen sich nicht gegenüber dem Gegenentwurf, wenn man sich jedenfalls an den Text dessen hält, was vorgetragen wurde. Niemand will beliebig viele Strassen bauen, sicher nicht die Kommissionsmehrheit. Es gab in der Kommission keine einzige Stimme für die Initiative, nur einen Vorbehalt am Schluss.
Der Gegenvorschlag berücksichtigt diese Bedenken, und wenn wir uns sachlich nur schon in den Text der Verfassung vertiefen, dann sehen wir unter Artikel 84 Absatz 2, dass es hier nur um den alpenquerenden Gütertransitverkehr geht. Es geht nicht um den PW-Verkehr, und auch der Gütertransitverkehr soll nicht vollständig ausgeschlossen werden, sondern nur im Umfange des Verlagerungsgesetzes, das das frühere Parlament mit dem Grenzwert von 650 000 Lastwagen beschlossen hat. Nur das ist gemeint und nicht mehr.
Der Kommissionsantrag ist keine Grundlage für eine Veränderung der Verlagerungspolitik - darum der Zusatz in Artikel 84 Absatz 3, dieser Vorbehalt des Verlagerungsziels: Genau das soll sichergestellt werden, genau das! Wenn Sie dem zustimmen, dann halten Sie an der bisherigen Linie fest, und sonst - einverstanden - gehen wir einen schwierigen Pfad.
[PAGE 520] In diesem Sinne bitte ich Sie jetzt, auf die Detailberatung dieser Bestimmungen einzusteigen und erlaube mir dann, zu Beginn von Artikel 197 der Bundesverfassung noch etwas zur Finanzierung auszuführen.