preparatory:AB 353284
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-10
Wortprotokoll
Staatsverweigerer sind eine wachsende Herausforderung für unsere Demokratie und für unsere innere Sicherheit. Sie lehnen den Staat und seine Institutionen ab, verweigern sich behördlichen Entscheidungen und behindern die Arbeit von Verwaltung, Polizei und Justiz. Ihre Ideologie ist nicht grundsätzlich gewalttätig, doch einige Gruppierungen oder Einzelpersonen rechtfertigen Gewalt als Mittel der vermeintlichen Notwehr gegen den Staat. Wir sind also hier wieder beim Thema Sicherheit.
Wir hatten jetzt gerade letzte Woche auch in der Schweiz einen Fall, in dem ein mutmasslicher Staatsverweigerer versucht hat, eine Entführung zu begehen. Das zeigt, dass eine Verharmlosung der Szene falsch wäre. Die Zahl der Staatsverweigerer ist in den letzten Jahren gestiegen. Besonders betroffene Behörden, darunter Betreibungs- und Steuerämter sowie die Polizei, berichten von zunehmenden Störungen ihrer Tätigkeit und von Bedrohungen. Amtspersonen werden diffamiert, ihre Arbeit wird sabotiert, es kommt zu Einschüchterungen bis hin zu Gewaltanwendung und Nötigung.
Der Nachrichtendienst des Bundes analysiert die Aktivitäten von Staatsverweigerern insbesondere dann, wenn ein Bezug zu Gewalt besteht. Die Strafverfolgungsbehörden der Kantone und des Bundes setzen vorhandene rechtliche Instrumente ein, um gegen rechtswidrige Handlungen dieser Gruppierungen und von Einzelpersonen vorzugehen. Was bislang fehlt, ist ein umfassendes Lagebild, das auf einer einheitlichen Datenlage basiert. Ein solches wäre wichtig, um die Bedrohung möglichst präzise zu erfassen und geeignete Massnahmen zu ergreifen. Ziel sollte es sein, ein Lagebild zu erstellen, um das Ausmass der Bedrohung zuverlässig zu erfassen. Davon ausgehend kann dann geprüft werden, welche Massnahmen bereits existieren und ob zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Der nationale Aktionsplan gegen Radikalisierung bietet hier bereits Ansätze, um präventiv und repressiv vorzugehen; das bezieht sich beispielsweise auf die Förderung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für Mitarbeitende von Behörden oder die Weiterentwicklung des interdisziplinären Bedrohungsmanagements.
Wir haben die Aufgabe, den Rechtsstaat zu wahren und seine Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wenn Personen offen unsere demokratische und rechtsstaatliche Ordnung ablehnen und behördliche Entscheide missachten.
Der Bundesrat empfiehlt deshalb, das Postulat anzunehmen. [PAGE 240]