Lexipedia

Candinas Martin · Nationalrat · 2025-03-11

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-11

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion unterstützt aus tiefer Überzeugung die vorliegende Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes. Der Personalbestand des Zivilschutzes wird mit dieser Vorlage verbessert. Dies ist dringend nötig. Wieso?

Der Zivilschutz ist mit Unterbeständen konfrontiert. Während die nationale Zielgrösse vor rund zehn Jahren auf 72[NB]000 Zivilschutzangehörige festgelegt wurde, lag der tatsächliche Ist-Bestand Anfang 2024 bei 60[NB]000. Bei rund 4000 neu rekrutierten Zivilschutzangehörigen pro Jahr ist davon auszugehen, dass der Ist-Bestand bis 2030 noch bei rund 50[NB]000 Zivilschutzangehörigen liegen wird. Das bereitet der Mitte-Fraktion Sorgen. Für die Mitte-Fraktion ist es zentral, dass wir wieder einen Soll-Bestand von mindestens 72[NB]000 Zivilschutzangehörigen erreichen. Damit dies möglich ist, müssten pro Jahr rund 5200 Personen für den Zivilschutz rekrutiert werden. Das sind 1200 Personen mehr als heute.

Wollen wir einen starken Zivilschutz und wollen wir einen Leistungsabbau verhindern, müssen wir umgehend Massnahmen zur Verbesserung der Bestände ergreifen. Einerseits soll dies über Massnahmen innerhalb der Organisation erfolgen, andererseits indem zivildienstpflichtige Personen für den Zivilschutz verpflichtet werden können. So begrüsst die Mitte-Fraktion ausdrücklich, dass der Bundesrat die Gesetzesrevision auf zwei Vorlagen aufgeteilt hat. Sollte es zu einem Referendum bei der einen Vorlage kommen, könnte zumindest der andere Teil der Gesetzesrevision umgehend in Kraft gesetzt werden.

Ich beginne mit der Vorlage A. Mit dieser Vorlage sollen zivildienstpflichtige Personen verpflichtet werden können, einen Teil ihrer Dienstpflicht im Zivilschutz zu leisten. Die Mitte-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage A. Wir lehnen nicht nur das Nichteintreten ab, sondern auch die Sistierung. Wir können nicht länger abwarten, es braucht jetzt griffige Massnahmen.

So sollen Zivilschutzorganisationen in Kantonen mit einem Unterbestand in ihren Zivilschutzbeständen neu als Einsatzbetriebe des Zivildienstes anerkannt werden. Der Einsatz erfolgt als Zivildiensteinsatz im Rahmen der Zivildienstpflicht. Sie unterstehen entsprechend weiterhin der Zivildienstgesetzgebung. Administrativ zuständig bleibt das Bundesamt für Zivildienst.

Die Vorlage sieht vor, dass der Einsatz restriktiv erfolgen soll. Sind jedoch sämtliche Mittel des Zivilschutzes zur Behebung des Unterbestands ausgeschöpft, sollen zivildienstpflichtige Personen verpflichtet werden, maximal 80 Tage ihrer Zivildienstpflicht in einer Zivilschutzorganisation zu leisten. Sie sollen dabei die reguläre Grundausbildung des Zivilschutzes absolvieren und können auch an Zusatz- und Kaderausbildungen teilnehmen.

Im Weiteren absolvieren sie Wiederholungskurse und können für Einsätze im Ereignisfall aufgeboten werden. Das ist matchentscheidend. Wieso? Im innovativen und zukunftsorientierten Kanton Graubünden gibt es seit 2022 das Pilotprojekt "San-Zivis im Zivilschutz Graubünden". Das Bundesamt für Zivildienst und das Amt für Militär und Zivilschutz Graubünden haben dieses kürzlich gemeinsam ausgewertet. Der Projektbericht zeigt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Zivilschutz und Zivildienst funktioniert, jedoch gesetzliche Anpassungen erforderlich sind, um verbindliche Einsätze möglich zu machen. So schreibt der Bundesrat in seiner gestrigen Mitteilung zum Pilotprojekt Folgendes: "Ziel war es, Zivis bei Naturkatastrophen wie Erdrutschen und Lawinen sowie bei der Pandemiebewältigung einzusetzen. Trotz der positiven Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und auf operativer Ebene sowie der erfolgreichen Ausbildung von zehn Zivis, zeigte sich, dass auf freiwilliger Basis nicht genügend Zivis gewonnen werden können." Genau das soll mit dieser Vorlage geändert werden. Das System funktioniert, aber nicht auf freiwilliger Basis.

In der Detailberatung werden mehrere Minderheitsanträge zu diskutieren sein. Die Mitte-Fraktion wird alle [PAGE 244] Minderheitsanträge ablehnen, da sie alle diese ausgewogene Vorlage abschwächen wollen. Dafür sind wir nicht zu haben.

Ich komme noch zur Vorlage B. Die Mitte-Fraktion unterstützt die Ausweitung der Schutzdienstpflicht für Militärdienstpflichtige, die bis zum 25.[NB]Altersjahr keine Rekrutenschule absolviert haben und aus der Armee entlassen werden. Auch ehemalige Armeeangehörige, die ihre Rekrutenschule vollständig absolviert haben und militärdienstuntauglich werden, sollen künftig schutzdienstpflichtig werden, sofern sie noch mindestens 80 Diensttage zu leisten hätten. Aus unserer Sicht sind das zwei wichtige Massnahmen, um den Bestand im Zivilschutz zu erhöhen.

Die Mitte-Fraktion unterstützt auch, dass das Wohnsitzprinzip im Zivilschutz aufgehoben wird. So können Schutzdienstpflichtige aus Kantonen mit einem Überbestand Kantonen mit einem Unterbestand zugeteilt werden. Genau diese Solidarität unter den Kantonen ist für unsere Willensnation Schweiz wichtig. Schutzdienstpflichtige sollen zudem innerhalb von zwei Jahren ab Rekrutierung die Grundausbildung beginnen. So wird sichergestellt, dass die Schutzdienstpflichtigen möglichst rasch den Zivilschutzorganisationen zur Verfügung stehen.

Zur Vorlage B gibt es noch einen Einzelantrag Theiler, der eine Anpassung der Kommission nach einer schriftlichen Stellungnahme des Bundesamtes für Zivilschutz wieder streichen will. Die Mitte-Fraktion wird diesen Einzelantrag Theiler unterstützen.

Ich fasse zusammen: Die Mitte-Fraktion ist bei beiden Vorlagen für Eintreten, wird sämtliche Minderheitsanträge ablehnen und unterstützt den Einzelantrag Theiler.