Spoerry Vreni · Ständerat · 2003-06-12
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-12
Wortprotokoll
Ich schliesse mich der Kommission an. Die Kommission übernimmt ja die Regelung, wie sie Eugen Huber für diesen Zielkonflikt zwischen dem rechtmässigen Eigentümer und dem gutgläubigen Besitzer gefunden hat. Ihm zu folgen ist sicher richtig, denn nach meiner Meinung sollte Eugen Huber auch heute noch ein gesetzgeberisches Vorbild für uns sein.
In einem Punkt weichen wir jedoch vom Konzept von Eugen Huber ab. Das ist bei der Frage der Verjährung: Das Konzept von Eugen Huber sieht eine Verjährung von 5 Jahren vor. Hier haben wir jetzt - aus meiner Sicht ebenfalls zu Recht - eine Verjährung von 30 Jahren beschlossen.
In diesem Zusammenhang stellt sich aber eine Frage: Innerhalb einer so langen Verjährungsfrist können sich natürlich sowohl massive Währungsveränderungen - Währungszerfall - wie auch massive Geldentwertungen ergeben. Ich möchte deshalb fragen, ob die von der Kommission gewählte Fassung die Möglichkeit gibt, einer solchen Entwicklung Rechnung zu tragen, wenn die konkreten Umstände dies rechtfertigen. Ich danke, wenn man mir das beantworten kann.