Theiler Heinz · Nationalrat · 2025-03-11
Theiler Heinz · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-11
Wortprotokoll
Namens der FDP-Liberalen Fraktion nehme ich zur Änderung des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) Stellung.
Den Auftrag, das BZG zu ändern, hat der Bundesrat dem VBS und dem WBF noch vor dem Krieg in der Ukraine erteilt. Durch die Zeitenwende des Krieges hat dieses Geschäft jedoch an Brisanz gewonnen. Es geht hier um nichts weniger als darum, den Katastrophenschutz in Friedenszeiten, zum Beispiel bei vermehrt auftretenden Naturkatastrophen, und den Schutz der Schweizer Bevölkerung in Krisenzeiten garantieren zu können - ein Verfassungsauftrag, den es zu erfüllen gilt.
Die gegenwärtige sicherheitspolitische Lage zwingt uns, auch bei der Revision des BZG einen Gang höher zu schalten. Der Zivilschutz ist mit Unterbeständen konfrontiert, obwohl die nationale Zielgrösse vor zehn Jahren auf 72[NB]000 [PAGE 246] Zivilschutzangehörige festgelegt wurde. Vor einem Jahr lag der tatsächliche Ist-Bestand nämlich bei 60[NB]000 Zivilschutzangehörigen und damit deutlich unter der Zielvorgabe. Wenn das so weitergeht, dann liegt diese Zahl in fünf Jahren, also im Jahr 2030, bei nur noch rund 50[NB]000. Diese Zahl hätte einen Leistungsabbau beim Zivilschutz zur Folge, und dies notabene in einer Zeit, in der mit sicherheitspolitischen Verwerfungen in Europa zu rechnen ist und wir uns das schlicht nicht leisten können. Auch wir gehören zu diesem Europa. Dagegen lässt sich nichts machen. Aber gegen den Schwund an Zivilschutzangehörigen lässt sich ja wohl etwas machen, wie diese Vorlage zeigt.
Die Vorlage sieht verschiedene Massnahmen vor. In der Hauptsache geht es aber um die Schutzdienstpflicht für bestimmte Militärdienstpflichtige und ehemalige Armeeangehörige und darum, dass Zivilschutzorganisationen als Einsatzbetriebe des Zivildienstes vorgesehen werden können. Da die Änderung des BZG dringend und nötig ist, hat der Bundesrat beantragt, die Revision in zwei Teile aufzuteilen. Denn bei der Vorlage, gemäss der Zivildienstleistende auch für den Zivilschutz aufgeboten werden können, zeichnet sich mit Blick auf die Vernehmlassung politischer Widerstand ab. Um die nicht umstrittenen Teile der Revision nicht zu verzögern, wird deshalb separat darüber befunden.
Der politische Widerstand gegen den Revisionsentwurf, dass Zivildienstleistende auch für den Zivilschutz aufgeboten werden können, kommt aus der politisch linken Ecke. Für die FDP-Liberale Fraktion ist es nicht nachvollziehbar, weshalb es nicht möglich sein soll, dass Zivildienstleistende auch für den Zivilschutz aufgeboten werden, wenn es dort Personalengpässe gibt. Dadurch wird ein Problem gelöst, das[NB]viele[NB]Kantone[NB]kennen, nämlich dass die Zivilschutzbestände heute nicht mehr ausreichen. Dass Zivildienstleistende nach klaren Kriterien und Vorgaben im Rahmen des Zivilschutzes eingesetzt werden können, ist angemessen und hilft, den Verfassungsartikel zum Bevölkerungsschutz zu erfüllen. Die Kantone stehen ebenfalls voll hinter der Vorlage.
Der Zivildienst wurde 1996 geschaffen, um das Problem der Dienstverweigerer aus Gewissensgründen zu lösen. Wer einen Gewissenskonflikt hat, kann seither statt Militärdienst einen zivilen Ersatzdienst leisten. Dieser kann nach Meinung der FDP-Fraktion genauso gut im Zivilschutz wie im Zivildienst stattfinden, denn die Vorlage kommt nur im Fall von Unterbeständen zum Tragen und wenn die Kantone das Problem nicht anders lösen können. Übrigens: Im Notfall wäre dies sogar bereits jetzt möglich. Jedoch sind die Zivildienstangehörigen heute nicht dafür ausgebildet. Dies würde nun geändert.
Die FDP-Liberale Fraktion erachtet die Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes als notwendig, um für die geopolitischen und sicherheitspolitischen Herausforderungen gerüstet zu sein und die Verfassungsbestimmungen zu erfüllen. Ebenso erachten wir es als notwendig, dass diese Revision so bald als möglich beschlossen wird.
Den Antrag der Kommission zu Artikel 4 WPEG, also zur Wehrpflichtersatzabgabe, bekämpfen wir mit dem Einzelantrag Theiler. Der Antrag der Kommission hätte eine massive Ungleichbehandlung zur Folge. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz kommt zu einem eindeutigen Schluss: Der Kommissionsantrag würde eine nicht gerechtfertigte Besserstellung der eingebürgerten gegenüber den anderen Schutzdienstleistenden, auch gegenüber den freiwilligen[NB]bedeuten.[NB]Deshalb[NB]lehnt die FDP-Liberale Fraktion diesen Kommissionsantrag ab und unterstützt den Einzelantrag Theiler.
Es ist wichtig, dieses Geschäft im grossen Zusammenhang und im Kontext der geopolitischen Sicherheitslage zu beurteilen. Es ist für die Resilienz unseres Landes entscheidend, dass diese Gesetzesrevision so bald als möglich umgesetzt wird. Nur so wird es uns gelingen, die Herausforderung im Bevölkerungsschutz zu meistern und damit den Verfassungsauftrag zu erfüllen.
Aus diesen und den oben erwähnten Gründen folgt die FDP-Liberale Fraktion dem Ständerat und empfiehlt Ihnen, das auch zu tun.