Fässler Daniel · Ständerat · 2025-03-11
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-11
Wortprotokoll
Kurz zur Ausgangslage: Unser Rat hiess diese Motion in der Herbstsession 2020 einstimmig gut. Der Nationalrat folgte uns in der Frühjahrssession 2021 oppositionslos. Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäftes 22.006 beantragte der Bundesrat im März 2022, die Motion 20.3485, "Biomasseanlagen in der Schweiz nicht gefährden, sondern erhalten und ausbauen", abzuschreiben. Diesen Antrag lehnten beide Räte in der Sommersession 2022 ab. Der Bundesrat hatte somit ein zusätzliches Jahr zur Verfügung, um die Motion zu erfüllen. Am 28.[NB]September 2023 beschloss der Nationalrat, diese Frist um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Ständerat ist diesem Beschluss am 19.[NB]Dezember 2023 oppositionslos gefolgt. Die Kommission beantragt Ihnen nun, die Umsetzungsfrist um ein weiteres Jahr zu verlängern. Ein Minderheitsantrag liegt nicht vor, wohl aber ein Kommissionsbericht.
Die Energieproduktion aus Biomasse ist wahrscheinlich diejenige, die am meisten unterschätzt und daher in der politischen Diskussion oft vernachlässigt wird. Zur Erinnerung: Biomasseanlagen haben 2023 insgesamt 10[NB]394 Gigawattstunden Wärme und 963 Gigawattstunden Strom erzeugt. Darin nicht enthalten ist der nicht präzis bezifferbare erneuerbare Anteil am Hauskehricht bzw. die entsprechende Energieproduktion durch Kehrichtverbrennungsanlagen. Zur Strom- und Wärmeproduktion kamen 2023 erneuerbare Gase aus Biomasseanlagen in der Grössenordnung von 438 Gigawattstunden hinzu, die als Biomethan in das Gasnetz eingespeist wurden. Der Anteil Strom aus Biomasse, insbesondere von Holzfeuerungen und Biogasanlagen, an der gesamten Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energieträgern betrug 2023 rund 15 Prozent. Vom gesamten Endenergieverbrauch der Schweiz - also Strom, Wärme und Treibstoffe - werden rund 8 Prozent mit Biomasse abgedeckt. Damit ist die Biomasse nach der Wasserkraft die am häufigsten genutzte erneuerbare Energie. Die Kommission misst daher den Biomasseanlagen in der Schweiz grosse Bedeutung zu. Gleichzeitig stellt sie fest, dass Biomasseanlagen mit erheblichen Rentabilitätsproblemen konfrontiert sind, weshalb sie sich im Sinne der Motion für eine gezielte Förderung dieser Anlagen ausspricht.
Die Kommission anerkennt und würdigt die bereits ergriffenen Massnahmen und gesetzgeberischen Aktivitäten zur Umsetzung der Motion. So sieht das Energiegesetz verschiedene Fördermöglichkeiten vor. Biomasseanlagen können entweder über einen zinslosen Investitionskredit oder über das System der gleitenden Marktprämie gefördert werden und von Betriebskostenbeiträgen profitieren. Mit dem Mantelerlass wurden zudem raumplanungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen, um bestimmte Biomasseanlagen von der Planungspflicht auszunehmen. Eine indirekte Förderung von Anlagen, die keine energierechtlichen Förderbeiträge erhalten, kann auch über die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungsbeiträge erfolgen. Ergänzend wurden im Rahmen der Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht neue Möglichkeiten geschaffen, um Baurechte für überbetriebliche Biogasanlagen zu errichten.
Weshalb erzähle ich Ihnen all das? Weil die Kommission mit der Umsetzung der Motion eben trotzdem noch nicht ganz zufrieden ist. Sie kritisiert insbesondere den nach wie vor fehlenden interdisziplinären Ansatz. Insbesondere im Bereich des Landwirtschaftsrechts sieht sie noch Lücken. Auch die unzureichende Deckung der Betriebskosten bleibt ein zentrales Problem. Die Betriebskostenbeiträge sind offensichtlich zu tief angesetzt, um nach dem Auslaufen des Einspeisevergütungssystems den Fortbestand der bestehenden Anlagen mit den neuen Fördermechanismen zu sichern. Die Kommission bemängelt zudem, dass im Raumplanungsrecht zwar wichtige Entscheide gefällt wurden, jedoch auch Rückschritte drohen. So soll in der laufenden Revision der Raumplanungsverordnung die holzige Biomasse nicht mehr berücksichtigt werden. Dies widerspricht den ursprünglichen Zielen des Parlamentes.
Da die Kommission die Motion weiterhin als nicht vollständig erfüllt erachtet, beantragt sie Ihnen, die Umsetzungsfrist um ein weiteres Jahr zu verlängern. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und die Zustimmung.