Suter Gabriela · Nationalrat · 2025-03-12
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-12
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion wird der Vorlage zustimmen. Die Folgen von Gasknappheit haben wir nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 in ganz Europa zu spüren bekommen. Das Abkommen, das wir heute beraten, macht wieder einmal bewusst, wie wichtig es ist, dass wir uns so schnell wie möglich von der Abhängigkeit von Erdgas lösen. Das erfordern die Klimaziele des Pariser Abkommens, das verlangen die Netto-null-Ziele des Bundes bis 2050. Leider sind wir in der Schweiz nach wie vor stark von Erdgas abhängig. Von den 1,8 Millionen Gebäuden, die in der Schweiz registriert sind, werden 18 Prozent immer noch mit Erdgas versorgt und geheizt.
Bei diesem Solidaritätsabkommen mit Italien und Deutschland geht es darum, dass die Schweiz im Fall einer Gasmangellage die beiden Nachbarländer um Solidarität ersuchen kann. Im Gegenzug können natürlich auch Deutschland und Italien die Schweiz um Solidarität ersuchen. Das Ziel ist es, die geschützten Kundinnen und Kunden, also die Privathaushalte und natürlich auch soziale Dienste wie Spitäler und Notdienste, vor einer Gasmangellage zu schützen bzw. zu gewährleisten, dass sie auch in einer angespannten Situation nach wie vor heizen können. Das Abkommen erhöht also die Sicherheit der Gasversorgung von geschützten Kundinnen und Kunden in der Schweiz. Gleichzeitig stärkt das Abkommen die Integration der Schweiz ins europäische Gasnetz. Dass Italien und Deutschland mit der Schweiz ein Abkommen abschliessen, hat übrigens nicht damit zu tun, dass auch wir Gasvorräte hätten - wir haben nämlich keine, auch keine Gasspeicher -, sondern damit, dass wir geografisch zwischen diesen beiden Staaten liegen und die Gaspipeline zwischen Deutschland und Italien durch die Schweiz führt. Wir haben also wie beim Strom einen geopolitischen Standortvorteil.
Dieses Abkommen ist eine Versicherung für den Notfall: Es kommt nur zum Zug, wenn alle anderen Vorkehrungen und Massnahmen im Inland ausgeschöpft worden sind oder versagt haben. Der Vorteil des Abkommens liegt auf der Hand: Es werden klare Spielregeln festgelegt, welche Schritte im Fall einer Gasmangellage unternommen werden, wer wofür entschädigt wird und wer bezahlt. Ohne ein solches Abkommen müsste in einer Krisensituation jeder Schritt einzeln ausgehandelt werden, was umständlich und langwierig wäre, wie wir in den vergangenen Jahren auch in anderen Bereichen feststellen konnten. In Zukunft soll das Abkommen auch für erneuerbare Gase und für Wasserstoff gelten.
Die Vorlage enthält zwei Verpflichtungskredite, die aber nur beansprucht werden, wenn das Abkommen in Anspruch genommen wird, und auch dann nur vorübergehend. Die Kosten werden nämlich verursachergerecht auf die Gaskundinnen und Gaskunden überwälzt, die Umsetzung des Abkommens ist also haushaltsneutral.
Die UREK-N hat gegenüber den Beschlüssen des Ständerates zwei Änderungen vorgenommen, die wir beide unterstützen:
1.[NB]Der Ständerat will sicherstellen, dass der Bundesrat die Energiewirtschaft dazu verpflichten kann, Massnahmen zur Sicherstellung der kurzfristigen Energieversorgung zu ergreifen. Der Ständerat hat deshalb im Energiegesetz eine Ergänzung gemacht. Dies ist aber gar nicht nötig, im Landesversorgungsgesetz besteht bereits eine Regelung dazu. Was hingegen fehlt, ist eine rechtliche Grundlage, die es erlaubt, die anfallenden Kosten auf das Netznutzungsentgelt zu überwälzen, analog der Regelung, wie sie für den Strombereich bereits existiert. Wir unterstützen diesen Antrag.
2.[NB]Der Kommissionssprecher hat diese Änderung auch angesprochen: Sie betrifft einen Antrag aus der Gasindustrie, der über die Kommission im Ständerat gestellt und angenommen wurde, gemäss Ihrer Kommission aber wieder aus dem Rohrleitungsgesetz gestrichen werden soll. Es geht hier darum, den Gasversorgern wieder eine Monopolstellung bei der Gasversorgung einzuräumen und die Weko auszuschalten. Dieses Anliegen ist sachfremd, und es ist auch inhaltlich falsch. Es wurde hier einfach reine Interessenpolitik für Unternehmen betrieben, die sowieso schon eine Quasimonopolstellung haben. Wir wollen das Thema nicht im Rahmen des Solidaritätsabkommens diskutieren, sondern mit dem Gasversorgungsgesetz, das immer noch aussteht. Wir bitten den Bundesrat, hier endlich vorwärtszumachen und eine Vorlage zu präsentieren. Die Vernehmlassung wurde 2017, also vor bald acht Jahren, durchgeführt.