Paganini Nicolò · Nationalrat · 2025-03-12
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-12
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP unterstützt das vorliegende Geschäft, die Genehmigung des Gasversorgungs-Solidaritätsabkommens mit Deutschland und Italien sowie der beiden Verpflichtungskredite, die im Anwendungsfall zur Inanspruchnahme der Solidarität notwendig wären.
Das Gas-Solidaritätsabkommen ist kein Allheilmittel. Wir haben ja in der Pandemie gesehen, was in echten Notsituationen passiert: Dann ist plötzlich jeder Staat sich selbst am nächsten. Ob ein solches Solidaritätsabkommen das verhindern kann, wird sich letztlich erst beim Eintreffen einer europaweiten Notlage zeigen.
Trotzdem macht es natürlich Sinn, ein solches Abkommen mit Deutschland und Italien zu schliessen. Diese Staaten haben ein Interesse an unseren Transportkapazitäten von Nord nach Süd und von Süd nach Nord. Die Schweiz ihrerseits hat ein Interesse an den Liefermöglichkeiten dieser beiden Länder, denn wir haben praktisch keine Gasspeicher in unserem Land. Die Transitgasleitung ist im gewissen Sinne ein Pfand der Eidgenossenschaft, welches wir hier eben einbringen können. Dies bedeutet aber auch, dass wir uns im Zusammenhang mit der Defossilisierung unserer Energieversorgung Gedanken machen müssen, wie die Transit- und generell die Transportkapazitäten für Gase betrieben und unterhalten werden können, wenn immer weniger Kundinnen und Kunden Gas beziehen.
Die von der Kommission in Artikel 8a von Vorlage 1 eingefügten Änderungen werden von der Mitte-Fraktion unterstützt. Es ist richtig, hier zu regeln, dass die Kosten für Massnahmen zur Sicherstellung der Gasversorgung von der Gaswirtschaft auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher überwälzt werden können. Die Versorgungssicherheit liegt letztlich in deren Interesse.
Schliesslich sind wir froh, dass das von den Gasversorgern - es ging via UREK-S und Ständerat - versuchte "Buebetrickli" bei Artikel 13 Absatz 2 des Rohrleitungsgesetzes in unserer UREK keinerlei Unterstützung gefunden hat. Ich erinnere daran, dass wir seit über einem Jahrzehnt auf ein Gasversorgungsgesetz warten. Wenn Sie mal jemand fragt, was das Gasversorgungsgesetz ist, dann sagen Sie einfach: Das ist das Gesetz, das immer nächstens kommen soll und dann doch nicht kommt.
Weil es eben kein Gasversorgungsgesetz gibt, war es nur dank den Weko-Klagen von grösseren Gasverbrauchern möglich, die Monopolstellung der Gasversorger zu brechen [PAGE 279] und den Markt ein Stück weit zu liberalisieren. All das passierte vor über vier Jahren, im Juni 2020. Im vorliegenden Gesetz nun völlig sachfremd die Weko zu entmachten, nur um dann möglicherweise überhaupt kein Gasversorgungsgesetz mehr zu unterstützen, ist ein etwas gar durchsichtiges Manöver. Wir wollen nicht zur alten Monopolsituation zurückkehren.
Ihre UREK hat diesen Winkelzug der Gasversorger durchschaut. Wir bitten Sie, es ihr gleichzutun und die Änderung von Artikel 13 Absatz 2 des Rohrleitungsgesetzes abzulehnen.