Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2025-03-12
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-12
Wortprotokoll
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) investiert in bessere Lebensbedingungen. Als sie 1991 gegründet wurde, stand unser Kontinent an einer historischen Wegmarke. Der Kalte Krieg war zu einem Ende gekommen, und die osteuropäische Öffnung hin zu marktwirtschaftlich orientierten Volkswirtschaften stand an. Die Schweiz trat der EBRD unmittelbar in deren Gründungszeit als neue multilaterale Bank bei. Seither hat unsere multilaterale Europäische Entwicklungsbank über 200 Milliarden Euro investiert und mehrere tausend Transitions- und Aufbauprojekte realisieren oder ermöglichen können.
Das vorliegende Geschäft umfasst zwei Bundesbeschlüsse. Der erste Bundesbeschluss beinhaltet die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBRD zugunsten der Ukraine. Der zweite Bundesbeschluss betrifft die Genehmigung der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und die damit verbundene Erweiterung der geografischen Reichweite.
Ihre Kommission hat die beiden Bundesbeschlüsse am 13.[NB]Januar 2025 beraten und dem Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit von 96,1 Millionen Franken zwecks Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zugunsten der Ukraine mit 16 zu 9 Stimmen zugestimmt. Eine Minderheit war der Meinung, dass sich die[NB]Schweiz[NB]nicht[NB]zusätzlich[NB]in[NB]unserer multilateralen Bank engagieren solle. Die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützt die Kapitalerhöhung zugunsten der Ukraine aus folgenden Gründen:
1.[NB]Die weitere Mitwirkung in dieser multilateralen Institution ist für die Schweiz wichtig und ist ein logischer Schritt in unserem bisherigen Engagement in der EBRD.
2.[NB]Mit der Zustimmung zur Kapitalerhöhung kann die Schweiz ein wichtiges Zeichen für die Unterstützung der Ukraine aussenden.
3.[NB]Die Beteiligung ist auch eine Investition in die Stabilität Europas.
4.[NB]Die Beteiligung an der Kapitalerhöhung der EBRD ermöglicht es dem schweizerischen Privatsektor, an Ausschreibungen von Projekten teilzunehmen, die von der Bank mitfinanziert werden.
Kritisch angemerkt wurde, dass die Einzahlungen für die Kapitalerhöhungstranchen in den kommenden Jahren aus den Mitteln der internationalen Zusammenarbeit bzw. durch eine Kompensation bei den Ukraine-Mitteln der IZA bereitgestellt werden sollen. Damit würden andere Bereiche der internationalen Zusammenarbeit, z.[NB]B. diejenige im globalen Süden, geschwächt, was nicht im Gesamtinteresse der Schweiz sei. Andere, die die Beteiligung der Schweiz ebenfalls unterstützen, betrachten hingegen die Kompensation der Mittel als zielführend.
Betreffend den zweiten Bundesbeschluss über die Erweiterung der geografischen Reichweite wurde von den Unterstützenden angemerkt, dass hier der Bundesrat grösste Sorgfalt anwenden solle. Insbesondere solle bei einer Ausweitung auf Subsahara-Afrika und auf den Irak darauf geachtet werden, dass die Grundsätze der Mehrparteiendemokratie und des gesellschaftlichen Pluralismus in den Zielgebieten gelebt und gestärkt würden. Auch sollten Doppelspurigkeiten mit anderen Entwicklungsbanken vermieden werden. Entsprechend der Resolution ist es den Unterstützenden wichtig, dass der Fokus der Bank auf die Unterstützung der Ukraine und anderer vom Krieg gegen die Ukraine betroffener Länder nicht geschwächt wird.
Zusammenfassend: Die Mehrheit der Kommission - beim ersten Bundesbeschluss fiel der Entscheid mit 16 zu 9 Stimmen, beim zweiten mit 14 zu 11 Stimmen - will sich weiterhin in der multilateralen Zusammenarbeit engagieren. Die Minderheit will sich aus der multilateralen Zusammenarbeit und der Unterstützung der Ukraine mittels des Instruments [PAGE 283] des multilateralen Wiederaufbaus und der Entwicklung verabschieden.