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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2025-03-12

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-03-12

Wortprotokoll

Ganz herzlichen Dank, dass ich als Vertretung von Frau Bellaiche für diese Initiative sprechen darf. Bei dieser parlamentarischen Initiative geht es im Wesentlichen um eine Präzisierung im Postgesetz. Die Post hat grundsätzlich einen Grundversorgungsauftrag, wobei sie das Monopol auf Paketsendungen verloren hat. Um für gleich lange Spiesse bei der Post und bei neuen Wettbewerbern, die keinen Grundversorgungsauftrag haben, zu sorgen, wurden diese dem Postgesetz unterstellt. Dieser Schutzmechanismus ist nachvollziehbar und auch richtig.

Keinen Grundversorgungsauftrag hat die Post jedoch für Express- und Kurierdienste, wie in Artikel 29 der Postverordnung explizit festgehalten wird. Über die Qualität der postalischen Grundversorgung wacht die Eidgenössische Postkommission (Postcom). Trotzdem hat die Postcom, gestützt auf Artikel 29 der Postverordnung, mit Verfügung vom 10.[NB]Dezember 2020 die Essenskurierplattform Uber Eats und mit Verfügung vom 7.[NB]Oktober 2021 auch den Essenskurier Eat.ch dem Postgesetz unterstellt. Gegen diese Verfügungen wurde beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs eingelegt. Es liegen Urteile vor, die rechtskräftig sind und besagen, [PAGE 294] dass gewärmte Speisen nicht dem Postgesetz zu unterstellen sind. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die Standards für die Arbeitsbedingungen im Bereich der Postdienste für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer solcher Dienste nicht anwendbar sind.

Gemäss Mitteilung der Postcom hat man die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes zur Kenntnis genommen. Die Postcom kommt aber zum Schluss, dass das Gericht Fragen zum[NB]Anwendungsbereich der gesetzlichen Grundlagen aufwerfe und dass verschiedene Aspekte vertieft geklärt werden müssten.

Das muss aufhorchen lassen. Braucht es bei diesem Thema eben doch eine gesetzliche Präzisierung, oder reicht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes? Die KVF-N hat der parlamentarischen Initiative am 16.[NB]Januar 2023 mit 16 zu 9 Stimmen schon einmal Folge gegeben. Die ständerätliche Schwesterkommission hat das Anliegen jedoch abgelehnt. Daher ist diese Initiative jetzt noch einmal in diesem Rat.

In der ersten Phase der Behandlung dieser parlamentarischen Initiative könnte nun aufgezeigt werden, ob Handlungsbedarf besteht. Die nationalrätliche Kommission erkennt auch heute noch Handlungsbedarf. Wenn Sie dieser Initiative Folge geben, geschieht das nicht aus dem Verdacht heraus, das Bundesverwaltungsgericht könnte einmal anders entscheiden. Vielmehr ist es ein klares Bekenntnis dazu, dass Expresslieferdienste, Kurierdienste und die Auslieferung von zubereiteten Gerichten oder verderblichen Waren eben nicht unter das Postgesetz fallen sollen.

Die Auslieferung einer zubereiteten Pizza Napoli oder die Auslieferung einer Döner-Box gehören einfach nicht zur Grundversorgung. Solche Lieferungen sind auch keine Konkurrenz zur Post. Kein staatlicher Schutzmechanismus zugunsten der Post ist nötig. Deshalb müssen die betreffenden rechtlichen Bestimmungen präzisiert werden.

Das Postgesetz soll auch kein Instrument sein, das beliebig für die Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit privater Marktteilnehmer eingesetzt wird. Offensichtlich braucht es nun Klarheit, sodass die Postcom in ihrem Eifer nicht über den Willen des Gesetzgebers hinausgeht. Mit einer entsprechenden Präzisierung schaffen wir Klarheit.

Ich danke Ihnen, wenn Sie dieser parlamentarischen Initiative Folge geben.