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Fässler Daniel · Ständerat · 2025-03-13

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-13

Wortprotokoll

Ich stelle fest, dass wir bei der ersten Differenz zum Nationalrat hier im Rat keine Differenz mehr haben und auch keinen anderslautenden Antrag. Aber bei Artikel 25a Absatz 3 Buchstabe d gibt es eine Differenz. Ich erläutere kurz den Hintergrund.

Dem SEM stehen gegenüber Asylsuchenden verschiedene Disziplinarmassnahmen zur Verfügung, wenn Asylsuchende durch ihr Verhalten den ordnungsgemässen Betrieb des Bundesasylzentrums oder des Zentrums in einem Flughafen stören oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung in deren unmittelbarer Nähe gefährden. Eine mögliche Disziplinarmassnahme ist der befristete Ausschluss aus den allgemein zugänglichen Räumen eines Bundesasylzentrums. Das sind z.[NB]B. der gemeinschaftliche Aufenthaltsraum oder der Fitnessraum. Gemäss Botschaft des Bundesrates wird die betreffende Person in einem solchen Fall in einem separaten Trakt oder Gebäude des Asylzentrums untergebracht. Dort werden die notwendige Infrastruktur, Verpflegung und Betreuung sichergestellt, ebenso der Zugang zu Rechtsberatung und Rechtsvertretung.

Bundesrat und Nationalrat wollen diese Disziplinarmassnahme auf maximal 72 Stunden beschränken. Unser Rat hat [PAGE 189] demgegenüber bei der Beratung vom 18.[NB]Dezember des letzten Jahres beschlossen, die Maximaldauer bei zehn Tagen anzusetzen. Dieser Entscheid fiel in unserem Rat damals mit 25 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Bundesrat Jans wies die Kommission bei der Beratung dieser Differenz darauf hin, dass in den Bundesasylzentren für Personen, welche von den allgemein zugänglichen Räumen ausgeschlossen werden, als Alternative in der Regel nur die Schlafräume zur Verfügung stehen. Die Kommission nahm in diesem Zusammenhang auch von einem Schreiben der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) Kenntnis. Die KKJPD wies in einem Schreiben an die Staatspolitische Kommission des Nationalrates vom 22.[NB]Januar 2025 darauf hin, dass sich die Probleme bei einem Ausschluss von Asylsuchenden aus allgemein zugänglichen Räumen in den öffentlichen Raum verlagern. Die KKJPD schrieb wörtlich: "Wenn auffällige, renitente oder kriminelle Asylsuchende aus den Bundesasylzentren ausgeschlossen werden, werden sie sich ausserhalb der Zentren aufhalten und für Unruhe sorgen."

Diese vermutlich zutreffende, aber auch fatalistische Einschätzung der zuständigen Regierungskonferenz blieb in der Kommission nicht ohne Widerspruch. In diesem Zusammenhang wurde die Frage aufgeworfen, weshalb renitente und vor allem auch kriminelle Asylsuchende in den ordentlichen Bundesasylzentren verbleiben können und nicht in einem besonderen Zentrum gemäss Artikel 24a untergebracht werden. Der Bund ist seit der vor fünf Jahren in Kraft getretenen Revision des Asylgesetzes in der Pflicht, solche besonderen Zentren zu führen, um Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährden oder welche durch ihr Verhalten den Betrieb und die Sicherheit der ordentlichen Bundesasylzentren erheblich stören, so ein- und ausgrenzen zu können. Bis heute steht erst ein einziges solches Zentrum zur Verfügung, und zwar in Les Verrières im Kanton Neuenburg. In Beantwortung der Interpellation Müller Damian 23.4402, "Schlägereien in Bundesasylzentren und Kriminalität in der Nachbarschaft. Was tut der Bund?", legte der Bundesrat vor einem Jahr dar, dass das besondere Zentrum in Les Verrières nur eine Unterbringungskapazität für zehn Personen hat und dass die durchschnittliche Belegung im Jahre 2023 bei sieben Personen lag. Aufgrund dieser unbefriedigenden Antwort und der offenkundig bestehenden Probleme hat die Kommission beschlossen, sich an der nächsten Sitzung näher mit den im Asylgesetz vorgesehenen besonderen Zentren zu befassen.

Trotz des vorhandenen Unbehagens schlägt Ihnen die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung vor, die Maximaldauer eines Ausschlusses aus allen für Asylsuchende allgemein zugänglichen Räumen gemäss dem Entwurf des Bundesrates bei 72 Stunden festzulegen und damit die Differenz zum Nationalrat zu schliessen. Die Minderheit Schwander beantragt Ihnen, am Beschluss des Ständerates festzuhalten.