Fässler Daniel · Ständerat · 2025-03-13
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-13
Wortprotokoll
Wir beraten heute die Differenzen, die nach der zweiten Beratung der Revisionsvorlage im Nationalrat am letzten Montag verblieben sind. Die Kommission schlägt Ihnen vor, sich bei den drei bestehenden Differenzen dem Nationalrat anzuschliessen. Bei der ersten Differenz liegt kein anderslautender Antrag vor, wohl aber bei den zwei weiteren Differenzen.
Die erste Differenz finden Sie auf Seite 3 der deutschen Fahne bei Artikel 25 Absatz 3 und auf Seite 9 bei Artikel 25c Absatz[NB]6. Unser Rat hat hier bei der Beratung vom 18.[NB]Dezember des letzten Jahres bewusst eine Differenz geschaffen. Bundesrat und Nationalrat wollten festschreiben, dass zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Bundesasylzentren und in den Unterkünften an den Flughäfen keine Waffen im Sinne von Artikel 5 Buchstabe c des Zwangsanwendungsgesetzes zum Einsatz kommen dürfen. Gemäss dem Entwurf des Bundesrates hätten in diesem Kontext nicht nur Feuerwaffen als Waffen gegolten, sondern auch Reizstoffe, nicht tödlich wirkende Destabilisierungsgeräte, Schlagstöcke und Abwehrstöcke. Vor allem aber wären gemäss dem Wortlaut der vom Bundesrat vorgesehenen Norm alle Sicherheitsorgane vom Verbot des Waffeneinsatzes betroffen gewesen, d.[NB]h. auch die Polizei.
Dies war offenbar nicht der Wille des Bundesrates und auch nicht die Meinung unseres Rates. Das Verbot des Waffeneinsatzes sollte nur für Mitarbeitende des SEM sowie für Dritte gelten, welche vom SEM für den Betrieb in Bundesasylzentren und Unterkünften an Flughäfen mit Aufgaben betraut werden, nicht aber für die Polizeiorgane. Der Nationalrat hat auf Anregung unseres Rates die Formulierung entsprechend abgeändert und damit die nötige Präzisierung vorgenommen. Die Kommission beantragt Ihnen daher einstimmig, sich dem Nationalrat anzuschliessen.