Wyss Sarah · Nationalrat · 2025-03-13
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-13
Wortprotokoll
Ich mache Ihnen in den nächsten Minuten gerne den Antrag meiner Minderheit beliebt. Er entspricht dem Beschluss des Ständerates. Folgende Gründe sprechen für diesen Minderheitsantrag:
Der Bundesrat sah keinen zusätzlichen Player in der Information vor, der Nationalrat erlaubt Informationen durch Versicherer gegenüber Versicherten und Leistungserbringenden. Der Ständerat ist in der Mitte, sieht also nur Informationen gegenüber Versicherten vor; wir haben es von meiner Vorrednerin gehört. Der Beschluss des Ständerates ist also bereits ein Kompromiss.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich diese zusätzliche Information gemäss Artikel 56a auch in der Version des Ständerates nicht wirklich das Gelbe vom Ei finde. Der kostendämpfende Effekt ist für mich mehr als fraglich. Bestehende Akteure sollten ihre Verantwortung besser wahrnehmen, statt dass wir jetzt noch zusätzliche Akteure mit grossem Administrationsaufwand und mit fraglichen respektive nicht definierten Kompetenzen dafür hinzuziehen.
Nun aber weg vom Wunschkonzert; wir sind in der Realität. Es geht heute darum, dass wir gemeinsam mit dem Ständerat kostendämpfende Massnahmen bestimmen und Mehrheiten finden, also Einigkeit. Dafür brauchen wir keine PUK, wir müssen hier drinnen einfach mal unseren Job richtig machen.
Nun zu den drei Argumenten, die für diesen Minderheitsantrag sprechen. Das erste habe ich bereits erwähnt: Es ist schlicht eine administrative Überflüssigkeit, eine Doppelspurigkeit. Wir wollen mit diesem kostendämpfenden Paket Bürokratie abbauen und nicht aufbauen. Doch mit der Version gemäss Beschluss des Nationalrates bauen wir die Bürokratie und die Administration aller Akteure ohne Mehrwert aus. Das kann echt nicht das Ziel dieses Paketes sein. Es ist zudem eine reine Leistungserweiterung der Krankenversicherungen ohne Mehrwert; einen solchen gibt es weder auf der Kostenseite noch auf der Seite des Patienten oder der Patientin.
Das zweite Argument ist, das hat meine Vorrednerin auch schon gesagt: Mit diesem Vorschlag wird die Therapiefreiheit gefährdet, dies, weil Personen aus den Versicherungen mit nicht näher definierten Kompetenzen den Leistungserbringenden sogenannte Spartipps oder sonstige Tipps geben sollen. Eine Zweitmeinung ist sicherlich sinnvoll und ist auch jetzt schon im KVG vorgesehen. Dafür braucht es keinen zusätzlichen Akteur. Ich erwarte, dass diese Aufgabe von den jetzigen Leistungserbringenden seriös wahrgenommen wird. Dazu zählen beispielsweise bei den Medikamenten auch die Apotheken. Es kann nicht sein, dass die Versicherer jetzt noch einen weiteren Hut erhalten und nun sogar bezüglich der Behandlung respektive der Therapieform mitreden, und dies, ich habe es bereits gesagt, ohne dass definiert ist, welche Kompetenzen die betreffenden Personen innerhalb der Versicherungen haben müssen. Dies schadet auch der Patienten- und Patientinnensicherheit. Ich bitte Sie also: Schaffen Sie hier nicht noch eine Doppelrolle für die Krankenversicherer. Der Bezahler, also der Versicherer, sollte seine Rolle wahrnehmen. Von den Leistungserbringern erwarte ich, dass sie das ebenfalls tun.
Schliesslich das dritte und letzte Argument: Wir sind jetzt wirklich am Ende der Beratung. Wir sind in der Differenzbereinigungsphase. Nähern wir uns endlich dem Ständerat an, damit wir eine Differenz weniger haben und vielleicht sogar auf die Einigungskonferenz verzichten können.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Ständerat bzw. der Minderheit Wyss folgen.