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Balmer Bettina · Nationalrat · 2025-03-13

Balmer Bettina · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-13

Wortprotokoll

Es freut mich, dass der Ständerat bei der Differenz im Entwurf 4, beim Kulturgütertransfergesetz, einen Schritt auf den Bundesrat und die Mehrheit des Nationalrates zu gemacht hat; das haben wir auch seitens der WBK-N gesehen. Entsprechend haben wir seitens der WBK-N grossmehrheitlich auch nicht am Beschluss des Nationalrates und somit am Entwurf des Bundesrates festgehalten, sondern uns mit einem Kompromiss auf die Version des Ständerates zubewegt.

Der seitens des Ständerates vorliegende Kompromiss greift ein wesentliches Element auf - wir haben das bereits mehrfach gehört -, nämlich die Spezialstellung bei den Schiedsgerichten, wenn es um Kulturgüter im Kontext des Nationalsozialismus geht. Seitens der Mehrheit der WBK-N scheint es uns aber sinnvoll zu sein, diese Spezialstellung bei Kulturgütern im Kontext des Nationalsozialismus nicht auf Museen oder Sammlungen, die mit öffentlichen Geldern finanziert sind, zu begrenzen. Darum empfehlen auch wir als FDP-Liberale Fraktion, bei Artikel 18a Absatz 2 Buchstabe c dem Mehrheitsantrag aus der WBK-N zu folgen und die Spezialstellung generell auf Kulturgüter im Kontext des Nationalsozialismus auszuweiten, also auf Gesuche von natürlichen Personen und auf Gesuche von Museen oder Sammlungen oder deren Trägern, und in allen diesen Situationen im Einzelfall Empfehlungen erarbeiten zu lassen.

Ich hoffe, dass der Nationalrat nun dem Mehrheitsantrag aus der WBK-N zustimmt und dass sich mit diesem durch die WBK-N angepassten Kompromissvorschlag des Ständerates die noch bestehende Differenz beim Kulturgütertransfergesetz dann auch im Ständerat auf diese Art bereinigen lässt.