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Jost Marc · Nationalrat · 2025-03-13

Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-13

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP ist gegen eine Rückweisung. Der vorliegende Gesetzentwurf zum nationalen Adressdienst mag auf den ersten Blick unscheinbar wirken, doch er birgt ein enormes Potenzial für eine effizientere, bürgerfreundlichere und kostengünstigere Verwaltung. Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP, die Vorlage nicht zurückzuweisen, sondern mit der Digitalisierung in diesem Bereich endlich vorwärtszumachen. Es hat nämlich zwölf Jahre gedauert, bis es beim Adressdienst konkret wurde. Bitte keine weitere Verzögerung!

Stellen Sie sich vor: Wichtige Dokumente erreichen die Bürgerinnen und Bürger nicht, weil Adressen veraltet sind. Stellen Sie sich vor: Steuergelder versickern in ineffizienten Prozessen und unnötiger Bürokratie. Genau hier setzt der nationale Adressdienst nämlich an. Er schafft eine zentrale, verlässliche und aktuelle Datenbank für Adressen, auf die dann die berechtigten Behörden zugreifen können. Der volkswirtschaftliche Nutzen wird auf 2,5 bis 11 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

Die Mehrheit unserer Fraktion will vorwärtsmachen, weil es eine Effizienzsteigerung ist; es werden Zeit und Ressourcen gespart. Es gibt kein mühsames Zusammensuchen mehr, keine frustrierenden Fehlversuche bei der Zustellung, und die Behörden können sich endlich auf die Kernaufgaben konzentrieren. Es gibt eine verbesserte Datenqualität, weniger Fehler, weniger Doppelspurigkeiten und eine höhere Zuverlässigkeit. Auch die Missbrauchsgefahr wird eingedämmt. Das Adressdienstgesetz dient dazu, dass Menschen sich nicht durch falsche oder unvollständige Adressangaben den Behörden entziehen können. Schliesslich ist es ein ganz wichtiger Schritt in der Digitalisierung, den wir machen müssen, damit wir auch in diesem Bereich endlich vorwärtskommen.

Eine Minderheit unserer Fraktion sieht dies kritisch, weil es einen Mehraufwand für die Gemeinden geben könnte und weil es Bedenken hinsichtlich des Zugriffs durch Dritte sowie eben auch hinsichtlich des Bürgerinnen- und Bürgernutzens gibt. Schliesslich zweifelt eine Minderheit unserer Fraktion an der Verfassungsmässigkeit, weil es keine explizite Kompetenz dazu gebe oder die Grundlage sehr dünn sei.

Der Ständerat hat allerdings die Verfassungsmässigkeit noch einmal genau geprüft und sieht für den Bund keine Bedenken. Der Bund habe im Rahmen seiner bestehenden Aufgaben die Kompetenz, für einen effizienten Vollzug zu sorgen. Der Adressdienst ist lediglich ein Werkzeug zur Erfüllung genau dieser Aufgaben, und er schafft keine neuen Kompetenzen, sondern optimiert eben gerade die bestehenden Prozesse. Er entlastet auch die Gemeinden bei der Beantwortung von Adressanfragen; die Gebührenbefreiung führt zudem dazu, dass dort keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit unserer Fraktion, das Geschäft nicht zurückzuweisen und der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen. Es bringt so viele Vorteile für unsere Bürgerinnen und Bürger. Unterstützen Sie uns deshalb in diesem wichtigen Schritt der Digitalisierung.